DGUV 205-023     ·     ArbSchG §10     ·     ASR A2.2

BRANDSCHUTZHELFER
die BESTELLUNG

Mit unseren leicht verständlichen und kurz gehaltenen Schulungen, sind wir Ihr zuverlässiger Partner für die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter nach den Vorgaben der DGUV, des Arbeitsschutzgesetzes und den Versicherungen.

 

 

Einzel- & Gruppenkurse · beeindruckende Praxis · informative Theorie · Inhouse-Schulung · alle Branchen · Dauer nur 3 - 4h

Die Bestellung von Brandschutzhelfern

Die Bestellung eines Brandschutzhelfers im Betrieb erfolgt auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes, der ASR A2.2 sowie der DGUV Information 205-023. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu benennen. In der Regel sind mindestens 5 % der Beschäftigten auszubilden, bei erhöhter Gefährdung entsprechend mehr (z. B. in Laboren, Pflegeeinrichtungen, Lagern oder Bereichen mit vielen Besuchern).

Die Bestellung erfolgt schriftlich, häufig mittels Bestellformular oder Betriebsanweisung. Darin werden Aufgaben, Verantwortungsbereich und Gültigkeit der Funktion festgelegt. Brandschutzhelfer müssen zuvor eine anerkannte Schulung mit Theorie und praktischer Löschübung absolviert haben.

Ihre Bestellung ist kein Ersatz für die Feuerwehr, sondern dient der Erstreaktion, bis professionelle Hilfe eintrifft. Sie übernehmen keine Leitungsfunktion, handeln aber unterstützend: Evakuierung koordinieren, Menschen beruhigen, Entstehungsbrände bekämpfen und die Alarmierung sicherstellen.

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die Brandschutzhelfer regelmäßig fortbildet und bei organisatorischen Änderungen im Betrieb auf deren ausreichende Anzahl achtet. So bleibt der betriebliche Brandschutz dauerhaft funktionsfähig und wirksam.

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Wir schulen nur einen Mitarbeiter, unterbreiten Ihnen aber auch gerne eines unserer günstigen Gruppenangebote und stimmen den Ablauf individuell ab.

 

 

 

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Brandschutzhelfer-Ausbildung für Unternehmen – Bundesweit und praxisnah

Sicherheit im Betrieb ist kein Zufall – sie beginnt mit gut geschulten Mitarbeitern. Wir sind Ihr kompetenter Partner für die Ausbildung von Brandschutzhelfern in Unternehmen und Betrieben in ganz Deutschland. Wir kommen direkt zu Ihnen vor Ort, egal ob kleines Unternehmen, Mittelstand oder großer Industriebetrieb, und machen Ihre Mitarbeiter fit für den Ernstfall.

Jedes Unternehmen ist laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Vorschrift verpflichtet, eine ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern auszubilden. Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) schreibt vor, dass mindestens 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer geschult sein müssen – in vielen Branchen sogar mehr. Mit unserer praxisnahen Brandschutzhelfer-Ausbildung erfüllen Sie diese Pflicht zuverlässig und nachweisbar.

Unsere Schulungen kombinieren Theorie und praktische Übungen am Feuerlöscher, sodass Ihre Mitarbeiter im Ernstfall schnell, sicher und richtig reagieren können. So sorgen Sie nicht nur für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch für ein sicheres Gefühl in Ihrem Betrieb.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung: Wir bilden Brandschutzhelfer bundesweit aus, individuell abgestimmt auf Ihr Unternehmen. Schützen Sie Ihre Mitarbeiter, Ihre Werte und Ihr Unternehmen – mit dem Brandschutzservice Ost.

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