Um das Thema Brandschutzhelfer gibt es viele Fragen die einem keiner so richtig beantwortet. In den nächsten Abschnitten, versuchen wir Ihnen Antworten zu geben.
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
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Egal wie groß oder klein, jedes Unternehmen was Beschäftigte hat, muss Brandschutzhelfer vorhalten. Das gilt ab dem ersten Mitarbeiter und ist gesetzlich in den Informationen der DGUV und im Arbeitsschutzgesetz geregelt.
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5% von der Anzahl der Beschäftigten sollten Brandschutzhelfer sein. Besser 10%. Mindestens jedoch ein Brandschutzhelfer. Arbeiten Sie im Schichtbetrieb, empfehlen wir diese Anzahl pro Schicht. Ebenso bei Unternehmen mit mehrere Standorten.
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Eine Auffrischung dient um den Brandschutzhelfern auf dem Laufenden zu halten. Auch hierzu ein Auszug der DGUV: "Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Evakuierung, Fluchtund Rettungswege, Sammelstelle) unterwiesen werden. Dazu bieten sich z.B. kontinuierliche Informationen und regelmäßige Informationsveranstaltungen im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation an. Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren." Quelle: DGUV
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Sie müssen sich keine großen Umstände machen. Wir schulen Ihre Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer in gewohnter Umgebung. Wir kommen zu Ihnen vor Ort. Mit der kompletten Ausrüstung und richtigem Feuer.
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Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV in ihrer Infiormationen 205-023. Hier ein Auszug:
"Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. (siehe ASR A2.2 Abschnitt 8)." Quelle: DGUV
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Quellen: DGUV, Arbeitsschutzgesetz
Ein Brandschutzhelfer ist eine von der Geschäftsleitung befähigte Person. Meist aus den Reihen der Mitarbeiter. Sie übernimmt im Brandfall bestimmte Aufgaben zur Brandbekämpfung und Evakuierung und hat dafür eine spezielle Ausbildung absolviert.
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Die Kosten für eine Brandschutz Schulung hängen von der Teilnehmerzahl und der Fahrstrecke zu Ihnen ab. Je mehr Teilnehmer, desto günstiger wird es. Gerne können Sie zur Ausbildung Mitarbeiter von befreundeten Firmen einladen. Wir rechnen dann zum Gruppenpreis, aber mit jedem Unternehmen extra ab. Kontaktieren Sie uns! Wir sprechen darüber. Unverbindlich!
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Wir halten Ihr Personal nicht unnötig lange von der Arbeit ab. Unsere leicht verständlichen und kurz gehaltenen Brandschutz Kurse, dauern meist nicht länger wie 4 Unterrichtstunden.
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Im Ersntfall unternehmen Sie Löschversuche und wirken aktiv an der Evakuierung mit. Sollte noch kein Notruf abgesetzt sein, tun Sie dies. Ist die Feuerwehr vor Ort, geben Sie sich zu erkennen und können wichtige Fragen beantworten.
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Melden Sie sich! Wir besprechen einen Termin, den Ablauf und die Kosten Ihrer Schulung.
Brandschutzservice Ost Pietzschebachweg 10 08525 Plauen Telefon: 03741 / 296 9035
Email: info@brandschutzservice-ost.de Website: www.brandschutzservice-ost.de Whatsapp: 0152 / 587 01 304
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