...
Frage und Antwort!

Um das Thema Brandschutzhelfer gibt es viele Fragen die einem keiner so richtig beantwortet. In den nächsten Abschnitten, versuchen wir Ihnen Antworten zu geben.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

..

Wann ist ein Brandschutzhelfer Pflicht?

Egal wie groß oder klein, jedes Unternehmen was Beschäftigte hat, muss Brandschutzhelfer vorhalten. Das gilt ab dem ersten Mitarbeiter und ist gesetzlich in den Informationen der DGUV und im Arbeitsschutzgesetz geregelt.

...

Wieviele Brandschutzhelfer?

5% von der Anzahl der Beschäftigten sollten Brandschutzhelfer sein. Besser 10%. Mindestens jedoch ein Brandschutzhelfer. Arbeiten Sie im Schichtbetrieb, empfehlen wir diese Anzahl pro Schicht. Ebenso bei Unternehmen mit mehrere Standorten.

...

Bedarf es regelmässigen Unterweisungen?

Eine Auffrischung dient um den Brandschutzhelfern auf dem Laufenden zu halten. Auch hierzu ein Auszug der DGUV: "Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Evakuierung, Fluchtund Rettungswege, Sammelstelle) unterwiesen werden. Dazu bieten sich z.B. kontinuierliche Informationen und regelmäßige Informationsveranstaltungen im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation an. Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren." Quelle: DGUV

...

...

Wo findet der Lehrgang statt?

Sie müssen sich keine großen Umstände machen. Wir schulen Ihre Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer in gewohnter Umgebung. Wir kommen zu Ihnen vor Ort. Mit der kompletten Ausrüstung und richtigem Feuer.

...

Wer sagt das?

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV in ihrer Infiormationen 205-023. Hier ein Auszug:

"Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. (siehe ASR A2.2 Abschnitt 8)." Quelle: DGUV

...

Quellen: DGUV, Arbeitsschutzgesetz

Was ist ein Brandschutzhelfer?

Ein Brandschutzhelfer ist eine von der Geschäftsleitung befähigte Person. Meist aus den Reihen der Mitarbeiter. Sie übernimmt im Brandfall bestimmte Aufgaben zur Brandbekämpfung und Evakuierung und hat dafür eine spezielle Ausbildung absolviert.

...

Was kostet eine Schulung?

Die Kosten für eine Brandschutz Schulung hängen von der Teilnehmerzahl und der Fahrstrecke zu Ihnen ab. Je mehr Teilnehmer, desto günstiger wird es. Gerne können Sie zur Ausbildung Mitarbeiter von befreundeten Firmen einladen. Wir rechnen dann zum Gruppenpreis, aber mit jedem Unternehmen extra ab. Kontaktieren Sie uns! Wir sprechen darüber. Unverbindlich!

...

Wie lange dauert die Ausbildung?

Wir halten Ihr Personal nicht unnötig lange von der Arbeit ab. Unsere leicht verständlichen und kurz gehaltenen Brandschutz Kurse, dauern meist nicht länger wie 4 Unterrichtstunden.

...

...

Was macht man als Brandschutzhelfer?

Im Ersntfall unternehmen Sie Löschversuche und wirken aktiv an der Evakuierung mit. Sollte noch kein Notruf abgesetzt sein, tun Sie dies. Ist die Feuerwehr vor Ort, geben Sie sich zu erkennen und können wichtige Fragen beantworten.

...

...

Melden Sie sich! Wir besprechen einen Termin, den Ablauf und die Kosten Ihrer Schulung.

Dieses Feld ist ein Pflichtfeld!

Dieses Feld ist ein Pflichtfeld!

Dieses Feld ist ein Pflichtfeld!

Die E-Mail-Adresse ist ungültig!

Dieses Feld ist ein Pflichtfeld!

Dieses Feld ist ein Pflichtfeld!

Dieses Feld ist ein Pflichtfeld!

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

Dieses Feld ist ein Pflichtfeld!

*Pflichtfelder
Bei der Übermittlung Ihrer Nachricht ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Brandschutzservice Ost   Pietzschebachweg 10   08525 Plauen   Telefon: 03741 / 296 9035

Email: info@brandschutzservice-ost.de   Website: www.brandschutzservice-ost.de   Whatsapp: 0152 / 587 01 304

 

Beiträge und Bilder auf dieser Internetpräsenz, können Spuren KI beinhalten und oder wurden mittels KI z.B. chat GPT erstellt.

Bilder / Clips: pixabay free, chatCPT, eigene

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.