DGUV 205-023     ·     ArbSchG §10     ·     ASR A2.2

ASR A2.2

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Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ ist eine wichtige Grundlage für den betrieblichen Brandschutz in Deutschland. Sie konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und beschreibt, welche Maßnahmen Arbeitgeber treffen sollen, um Brandgefahren zu reduzieren und Beschäftigte im Ernstfall zu schützen. Für Unternehmen ist es deshalb wichtig, die Vorgaben zu kennen und den Brandschutz an die tatsächlichen Bedingungen der Arbeitsstätte anzupassen. Brandschutzservice Ost unterstützt Betriebe mit praxisorientierten Brandschutzhelfer-Schulungen dabei, die organisatorischen Brandschutzmaßnahmen sinnvoll umzusetzen.

Die Technische Regel behandelt unter anderem die Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen, organisatorische Maßnahmen, die Unterweisung von Beschäftigten und die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Welche Anforderungen im einzelnen Betrieb gelten, hängt von der Gefährdungsbeurteilung, der Art der Tätigkeiten, den räumlichen Gegebenheiten und möglichen Brandrisiken ab. Besonders in Werkstätten, Produktionshallen, Lagerbereichen oder Betrieben mit leicht entzündlichen Materialien können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein. Die ASR A2.2 berücksichtigt sowohl die Grundausstattung bei normaler Brandgefährdung als auch weitergehende Schutzmaßnahmen bei erhöhter Brandgefährdung.

Ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Brandschutzorganisation ist die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Nach Abschnitt 7.3 der ASR A2.2 muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen. Bei normaler Brandgefährdung sind in der Regel fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Je nach Gefährdung, Anzahl der anwesenden Personen, räumlicher Ausdehnung oder besonderen betrieblichen Bedingungen kann jedoch eine größere Anzahl notwendig sein. Auch Schichtbetrieb sowie Abwesenheiten durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildung müssen berücksichtigt werden. 

Die Ausbildung von Brandschutzhelfern umfasst wichtige Kenntnisse über den vorbeugenden Brandschutz, die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktionsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände und das richtige Verhalten im Brandfall. Praktische Löschübungen sind dabei ein wichtiger Bestandteil der fachkundigen Unterweisung. Die Teilnehmenden lernen, wie sie einen Entstehungsbrand unter Beachtung des Eigenschutzes einschätzen und geeignete Feuerlöscheinrichtungen sicher einsetzen können. Gleichzeitig müssen sie wissen, wann ein Löschversuch zu gefährlich ist und die eigene Sicherheit sowie die Evakuierung gefährdeter Personen Vorrang haben.

Neben der Ausbildung von Brandschutzhelfern sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Anforderungen der ASR A2.2 im Betrieb umzusetzen. Dazu gehören geeignete Feuerlöscher, eine verständliche Organisation der Alarmierung, sichere Flucht- und Rettungswege sowie die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten. Feuerlöscheinrichtungen müssen außerdem sachgerecht instand gehalten und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Welche Maßnahmen im konkreten Betrieb notwendig sind, sollte systematisch geprüft und dokumentiert werden.

Die ASR A2.2 wurde im Mai 2025 geändert. Unternehmen sollten deshalb darauf achten, die aktuelle Fassung zu berücksichtigen und ihre bestehenden Brandschutzmaßnahmen bei Bedarf zu überprüfen. Die Technischen Regeln bieten Arbeitgebern eine wichtige Orientierung, um die Anforderungen an Arbeitsstätten nachvollziehbar umzusetzen. Bei abweichenden Lösungen muss im Rahmen der geltenden Vorschriften sichergestellt werden, dass ein gleichwertiges Schutzniveau erreicht wird. 

Brandschutzservice Ost bietet Unternehmen praxisorientierte Brandschutzhelfer-Schulungen, auf Wunsch direkt vor Ort. Die Teilnehmenden erhalten verständliche Informationen und üben den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen unter praxisnahen Bedingungen. Damit schaffen Betriebe eine wichtige Grundlage für eine funktionierende Brandschutzorganisation und bereiten ihre Beschäftigten auf mögliche Gefahrensituationen vor. Wenn Sie wissen möchten, wie die Ausbildung von Brandschutzhelfern in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden kann, unterstützt Sie Brandschutzservice Ost bei der Planung einer passenden Schulung.

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Brandschutzhelfer-Ausbildung für Unternehmen – Bundesweit und praxisnah

Sicherheit im Betrieb ist kein Zufall – sie beginnt mit gut geschulten Mitarbeitern. Wir sind Ihr kompetenter Partner für die Ausbildung von Brandschutzhelfern in Unternehmen und Betrieben in ganz Deutschland. Wir kommen direkt zu Ihnen vor Ort, egal ob kleines Unternehmen, Mittelstand oder großer Industriebetrieb, und machen Ihre Mitarbeiter fit für den Ernstfall.

Jedes Unternehmen ist laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Vorschrift verpflichtet, eine ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern auszubilden. Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) schreibt vor, dass mindestens 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer geschult sein müssen – in vielen Branchen sogar mehr. Mit unserer praxisnahen Brandschutzhelfer-Ausbildung erfüllen Sie diese Pflicht zuverlässig und nachweisbar.

Unsere Schulungen kombinieren Theorie und praktische Übungen am Feuerlöscher, sodass Ihre Mitarbeiter im Ernstfall schnell, sicher und richtig reagieren können. So sorgen Sie nicht nur für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch für ein sicheres Gefühl in Ihrem Betrieb.

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