DGUV 205-023     ·     ArbSchG §10     ·     ASR A2.2

RETTUNGSWEGE

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Fluchtwege retten im Brandfall Leben. Wenn Rauch, Feuer oder eine andere akute Gefahr entsteht, müssen Beschäftigte und Besucher ein Gebäude schnell und sicher verlassen können. Dafür müssen geeignete Flucht- und Rettungswege vorhanden, deutlich erkennbar und jederzeit nutzbar sein. Unternehmen tragen Verantwortung dafür, dass die notwendigen Maßnahmen für eine sichere Flucht getroffen werden und ihre Mitarbeiter wissen, wie sie sich im Notfall verhalten müssen. Ein funktionierendes Fluchtwegekonzept ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und des vorbeugenden Brandschutzes.

Fluchtwege führen von Arbeitsplätzen und anderen Aufenthaltsbereichen zu sicheren Bereichen oder ins Freie. Dazu können je nach Gebäude unter anderem Flure, Treppenräume, Ausgänge und entsprechend vorgesehene Notausgänge gehören. Welche Wege erforderlich sind und wie sie gestaltet werden müssen, hängt von der Nutzung des Gebäudes, der Zahl der Personen, den baulichen Gegebenheiten und den geltenden Vorschriften ab. Die Planung muss sicherstellen, dass Menschen im Gefahrenfall nicht unnötig lange nach einem Ausgang suchen müssen und dass die vorgesehenen Wege für die jeweilige Situation geeignet sind.

Eine der wichtigsten Regeln lautet: Fluchtwege müssen jederzeit frei und benutzbar bleiben. Kartons, Paletten, Waren, Möbel, Reinigungsgeräte oder andere Gegenstände dürfen die erforderlichen Verkehrs- und Fluchtwege nicht blockieren. Auch Notausgänge müssen entsprechend ihrer vorgesehenen Funktion nutzbar bleiben. Werden Fluchtwege zugestellt oder Ausgänge unzugänglich gemacht, kann sich die Evakuierung erheblich verzögern. Unternehmen sollten deshalb regelmäßig kontrollieren, ob Flure, Treppen und Ausgänge frei sind und ob sich die Arbeitsabläufe verändert haben, sodass neue Hindernisse entstehen könnten.

Ebenso wichtig ist die Sicherheitskennzeichnung. Fluchtwege und Notausgänge müssen entsprechend den geltenden Anforderungen gekennzeichnet sein, damit Beschäftigte die richtige Richtung erkennen können. Die Kennzeichnung sollte gut sichtbar und verständlich sein. Wo die baulichen oder betrieblichen Bedingungen es erfordern, können zusätzliche Sicherheitsbeleuchtung oder weitere Maßnahmen notwendig sein. Unternehmen müssen prüfen, ob die vorhandene Kennzeichnung zur tatsächlichen Wegeführung passt und ob Veränderungen im Gebäude berücksichtigt wurden. Eine Beschilderung allein genügt nicht, wenn der dahinterliegende Weg im Notfall nicht sicher nutzbar ist.

Bei der Planung sind auch die besonderen Anforderungen unterschiedlicher Betriebsbereiche zu berücksichtigen. In Lagerhallen können hohe Regale, wechselnde Lagerflächen und Transportfahrzeuge die Orientierung erschweren. In Werkstätten und Produktionsbetrieben können Maschinen oder Materialien Fluchtwege beeinträchtigen. In Büros müssen insbesondere die Wege aus Arbeitsräumen, Fluren und Etagen bekannt sein. Bei Publikumsverkehr sollten Besucher die erforderlichen Ausgänge ebenfalls erkennen können. Beschäftigte müssen wissen, welche Wege sie im Brandfall benutzen sollen und wo sich der vorgesehene Sammelplatz befindet.

Fluchtwege sind auch im Zusammenhang mit Rauchentwicklung von besonderer Bedeutung. Brandrauch kann sich schnell ausbreiten, die Sicht einschränken und giftige Stoffe enthalten. Deshalb dürfen Mitarbeiter bei Rauchentwicklung nicht versuchen, unbekannte oder stark verrauchte Bereiche zu durchqueren. Wenn ein Fluchtweg nicht sicher nutzbar ist, sollte ein anderer geeigneter Weg gewählt werden, sofern dieser gefahrlos erreichbar ist. Ist kein sicherer Weg verfügbar, müssen die Betroffenen sich möglichst aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich zurückziehen und die Feuerwehr über ihren Aufenthaltsort informieren. Ein Löschversuch darf niemals Vorrang vor der sicheren Flucht haben.

Die betrieblichen Anforderungen an Fluchtwege ergeben sich unter anderem aus der Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“. Für den Brandschutz ist außerdem die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ relevant. Unternehmen müssen die konkreten Anforderungen anhand der Gebäude- und Arbeitsbedingungen prüfen. Änderungen an der Raumnutzung, neue Maschinen, zusätzliche Lagerflächen oder bauliche Umbauten können eine erneute Bewertung erforderlich machen. Auch die regelmäßige Kontrolle und die Unterweisung der Beschäftigten sind wichtige Bestandteile einer funktionierenden Sicherheitsorganisation.

Brandschutzhelfer und gegebenenfalls Evakuierungshelfer können im Rahmen ihrer festgelegten Aufgaben dazu beitragen, dass die Fluchtwege im Notfall richtig genutzt werden. Sie sollten die örtlichen Gegebenheiten kennen und wissen, wie die Alarmierung und Räumung organisiert sind. Die Verantwortung für geeignete Fluchtwege und die notwendigen Schutzmaßnahmen bleibt jedoch beim Arbeitgeber. Klare Regeln, regelmäßige Kontrollen und verständliche Unterweisungen helfen, Gefahren zu reduzieren und die Sicherheit im Betrieb zu verbessern.

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