DGUV 205-023 · ArbSchG §10 · ASR A2.2
Was braucht man, um Brandschutzhelfer zu werden?
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Was braucht man, um Brandschutzhelfer zu werden? Voraussetzungen, Ausbildung und Aufgaben
Wer Brandschutzhelfer werden möchte, benötigt in Deutschland normalerweise keine besondere Berufsausbildung, keinen bestimmten Schulabschluss und keine vorherige Tätigkeit bei der Feuerwehr. Grundsätzlich können Beschäftigte aus ganz unterschiedlichen Berufsgruppen diese wichtige Aufgabe übernehmen. Entscheidend ist, dass sie fachkundig unterwiesen werden, praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen absolvieren und mit den Brandschutzmaßnahmen ihres Betriebes vertraut sind. Die Ausbildung vermittelt das notwendige Wissen, um Entstehungsbrände richtig einzuschätzen, einen Brand zu melden und im Notfall angemessen zu reagieren. Für Unternehmen ist die Ausbildung von Brandschutzhelfern ein wichtiger Bestandteil des gesetzlich geforderten betrieblichen Brandschutzes.
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 1 und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Diese Regelungen verpflichten Arbeitgeber dazu, die erforderlichen Maßnahmen für Brandbekämpfung und Evakuierung zu organisieren. Dazu gehört auch, eine ausreichende Anzahl geeigneter Beschäftigter zu benennen und fachkundig zu unterweisen. Die DGUV Information 205-023 beschreibt die wesentlichen Inhalte und Anforderungen an die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Wer diese Funktion übernehmen soll, muss daher vor allem die erforderlichen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten erwerben.
Welche persönlichen Voraussetzungen braucht ein Brandschutzhelfer?
Eine besondere fachliche Vorbildung ist für die reguläre Brandschutzhelfer-Ausbildung normalerweise nicht erforderlich. Mitarbeiter aus dem Büro, dem Handwerk, der Produktion, der Verwaltung, dem Lager oder anderen betrieblichen Bereichen können grundsätzlich zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden. Auch Beschäftigte in kleinen Unternehmen können diese Aufgabe übernehmen. Es kommt nicht darauf an, ob jemand eine technische Berufsausbildung besitzt oder bereits Erfahrungen mit Feuerlöschern gesammelt hat. Die notwendigen Grundlagen werden im Rahmen der Ausbildung vermittelt.
Wichtig ist allerdings, dass die ausgewählte Person für die vorgesehene Aufgabe geeignet ist. Sie sollte die vermittelten Inhalte verstehen, die betrieblichen Anweisungen befolgen und in einer Notfallsituation besonnen handeln können. Außerdem muss sie in der Lage sein, die für ihre Funktion vorgesehenen Aufgaben tatsächlich wahrzunehmen. Welche Anforderungen sich daraus im Einzelfall ergeben, hängt unter anderem von der Tätigkeit, den betrieblichen Gefahren und der Organisation des Unternehmens ab.
Brandschutzhelfer müssen keine Feuerwehrleute sein und sollen im Brandfall auch keine Aufgaben übernehmen, die speziell ausgebildeten Einsatzkräften vorbehalten sind. Ihre Aufgabe besteht darin, die betriebliche Brandschutzorganisation zu unterstützen und im Rahmen ihrer Ausbildung angemessen zu handeln. Ein Löschversuch kommt nur bei einem kleinen, überschaubaren Entstehungsbrand infrage, wenn ein geeignetes Löschmittel zur Verfügung steht und keine Eigengefährdung besteht. Bei starker Rauchentwicklung, einem sich ausbreitenden Feuer oder einer unklaren Gefahrenlage haben die Alarmierung und das Verlassen des Gefahrenbereichs Vorrang.
Braucht man einen bestimmten Schulabschluss oder eine Berufsausbildung?
Nein, für die reguläre Ausbildung zum Brandschutzhelfer ist grundsätzlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Auch eine abgeschlossene Berufsausbildung ist normalerweise keine Voraussetzung. Die Ausbildung richtet sich an Beschäftigte, die im Unternehmen eine Funktion im betrieblichen Brandschutz übernehmen sollen.
Das bedeutet beispielsweise, dass ein kaufmännischer Mitarbeiter, eine Bürokraft, ein Lagerarbeiter, ein Monteur oder ein Produktionsmitarbeiter Brandschutzhelfer werden kann. Auch Beschäftigte ohne Vorkenntnisse im Brandschutz können die erforderlichen Kenntnisse erwerben. Die Schulungsinhalte werden so vermittelt, dass die Teilnehmenden die grundlegenden Brandgefahren, die betrieblichen Abläufe und den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen verstehen und praktisch kennenlernen.
Von dieser regulären Brandschutzhelfer-Ausbildung ist die Qualifikation der Personen zu unterscheiden, die selbst Brandschutzhelfer ausbilden möchten. Für Ausbilder gelten Anforderungen an die erforderliche Fachkunde und Erfahrung. Wer lediglich Brandschutzhelfer werden möchte, benötigt diese zusätzliche Ausbilderqualifikation nicht.
Welche Ausbildung muss man als Brandschutzhelfer absolvieren?
Um als Brandschutzhelfer eingesetzt werden zu können, muss man die notwendige fachkundige Unterweisung erhalten und an praktischen Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen teilnehmen. Die Ausbildung besteht deshalb aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Eine reine Besprechung der Brandschutzregeln oder die bloße Vorführung eines Feuerlöschers ersetzt die erforderlichen praktischen Übungen nicht.
Im theoretischen Teil lernen die Teilnehmer zunächst die Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes kennen. Dazu gehört, wie Brände entstehen, welche typischen Brandursachen in Unternehmen vorkommen und welche Maßnahmen helfen, Brandgefahren zu vermeiden. Außerdem werden die grundlegenden Brandklassen und die unterschiedlichen Eigenschaften von Löschmitteln behandelt. Die Teilnehmer erfahren, warum nicht jedes Löschmittel für jeden Brand geeignet ist und welche Gefahren bei falschen Löschversuchen entstehen können.
Ein weiterer Bestandteil ist die betriebliche Brandschutzorganisation. Die Teilnehmer sollen wissen, wie ein Brand gemeldet wird, welche Alarmierungswege gelten und wie sie sich im Brandfall verhalten müssen. Dazu gehören Kenntnisse über Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Sammelplätze und die vorgesehenen Abläufe bei einer Evakuierung. Auch die Aufgaben und Grenzen eines Brandschutzhelfers werden vermittelt.
Der praktische Teil ist besonders wichtig, weil die Teilnehmer den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen kennenlernen und üben sollen. Sie erfahren, wie Feuerlöscher grundsätzlich funktionieren, wie sie bedient werden und worauf bei einem möglichen Löschversuch zu achten ist. Praktische Löschübungen können beispielsweise mit einem geeigneten Feuerlöschtrainer durchgeführt werden. Dabei erleben die Teilnehmer die Handhabung eines Feuerlöschers unter kontrollierten Bedingungen und lernen, ihre eigenen Möglichkeiten realistisch einzuschätzen.
Die Ausbildung muss außerdem die betrieblichen Besonderheiten berücksichtigen. In einer Büroverwaltung können andere Brandgefahren im Vordergrund stehen als in einer Kfz-Werkstatt, einer Lagerhalle oder einem Produktionsbetrieb. Die DGUV Information 205-023 bietet hierfür eine wichtige Orientierung. Bei besonderen Gefährdungen können zusätzliche Inhalte und längere Ausbildungszeiten notwendig sein.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?
Die Dauer hängt vom Ausbildungsumfang, den betrieblichen Besonderheiten und der praktischen Übung ab. Nach der DGUV Information 205-023 sind für den theoretischen Teil mindestens zwei Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten vorgesehen. Hinzu kommt die praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Die gesamte Dauer ist deshalb nicht allein auf die theoretischen 90 Minuten zu reduzieren.
Für die praktische Ausbildung muss ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, damit die Teilnehmer den Umgang mit den Feuerlöscheinrichtungen tatsächlich üben können. Die Gruppengröße, die eingesetzte Übungstechnik und die betrieblichen Risiken beeinflussen den Zeitbedarf. Bei besonderen Brandgefahren oder speziellen betrieblichen Anforderungen kann die Ausbildung entsprechend umfangreicher ausfallen.
Für Unternehmen ist es sinnvoll, bei der Planung nicht nur auf eine möglichst kurze Schulungsdauer zu achten. Entscheidend ist, dass die Teilnehmer die wesentlichen Inhalte verstehen, die praktische Übung absolvieren und ihre Aufgaben im betrieblichen Alltag sicher einordnen können. Eine fachgerecht durchgeführte Ausbildung vermittelt nicht nur theoretisches Wissen, sondern bereitet die Beschäftigten auf typische Situationen im Brandfall vor.
Braucht man einen Erste-Hilfe-Kurs, um Brandschutzhelfer zu werden?
Ein Erste-Hilfe-Kurs ist für die reguläre Brandschutzhelfer-Ausbildung grundsätzlich keine allgemeine Voraussetzung. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer und die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer sind unterschiedliche Qualifikationen mit unterschiedlichen Aufgaben. Ersthelfer kümmern sich im Rahmen ihrer Ausbildung um die Erstversorgung verletzter oder akut erkrankter Personen. Brandschutzhelfer unterstützen dagegen insbesondere die betriebliche Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden und die Organisation des richtigen Verhaltens im Brandfall.
Ein Mitarbeiter kann beide Funktionen übernehmen, sofern er für die jeweiligen Aufgaben entsprechend ausgebildet wurde und der Arbeitgeber die Organisation dafür geeignet gestaltet. Die eine Ausbildung ersetzt jedoch nicht automatisch die andere. Unternehmen sollten deshalb prüfen, welche Funktionen im Betrieb erforderlich sind und welche Beschäftigten die jeweiligen Qualifikationen besitzen.
Auch ein Brandschutzhelfer muss seine Grenzen kennen. Die Ausbildung berechtigt nicht dazu, gefährliche Rettungsaktionen durchzuführen oder sich selbst einem erheblichen Risiko auszusetzen. Bei einem Brand mit starker Rauchentwicklung oder einer unübersichtlichen Situation müssen die vorgesehenen Notfallmaßnahmen eingeleitet werden. Die Feuerwehr ist bei einem Brand über den Notruf 112 zu alarmieren.
Kann man ohne Feuerwehrerfahrung Brandschutzhelfer werden?
Ja. Eine vorherige Tätigkeit bei der Feuerwehr ist für die reguläre Ausbildung zum Brandschutzhelfer normalerweise nicht erforderlich. Die Schulung vermittelt die notwendigen Kenntnisse über Brandgefahren, Löschmittel, Feuerlöscheinrichtungen und das Verhalten im Brandfall. Dadurch können auch Beschäftigte ohne praktische Vorerfahrung auf ihre Aufgaben vorbereitet werden.
Für Personen mit einer entsprechenden feuerwehrtechnischen Grundausbildung gelten besondere Möglichkeiten. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat 2025 darauf hingewiesen, dass Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung bei einer freiwilligen Feuerwehr unter bestimmten Voraussetzungen direkt als Brandschutzhelfer eingesetzt werden können. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Grundausbildung eine praktische Feuerlöscherunterweisung umfasste und die betreffende Person mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht wird. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, muss geprüft werden.
Eine Feuerwehrmitgliedschaft allein sollte deshalb nicht automatisch als Nachweis für sämtliche betrieblichen Anforderungen betrachtet werden. Entscheidend sind die tatsächlich vorhandenen Kenntnisse, die praktische Ausbildung und die Einweisung in den jeweiligen Betrieb.
Muss man eine Prüfung ablegen und erhält man ein Zertifikat?
Für die reguläre Brandschutzhelfer-Ausbildung gibt es keine allgemein vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung wie bei einem anerkannten Ausbildungsberuf. Entscheidend ist, dass die erforderliche fachkundige Unterweisung und die praktischen Übungen durchgeführt wurden und die betreffende Person für die vorgesehene Aufgabe geeignet ist.
Viele Anbieter stellen nach erfolgreicher Teilnahme eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat aus. Dieses Dokument kann dem Unternehmen als Nachweis der absolvierten Ausbildung dienen. Es sollte nachvollziehbar machen, wann die Schulung stattgefunden hat und welche Inhalte behandelt wurden. Eine Teilnahmebescheinigung allein ersetzt jedoch nicht die betriebliche Einweisung oder die Benennung als Brandschutzhelfer.
Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die ausgebildeten Personen mit den konkreten Gegebenheiten des Betriebs vertraut sind. Dazu gehören beispielsweise die Alarmierungswege, die Standorte der Feuerlöscher, die Fluchtwege und die vorgesehenen Verhaltensregeln. Wird eine externe Schulung durchgeführt, müssen die betriebsspezifischen Informationen gegebenenfalls anschließend im Unternehmen vermittelt werden.
Wie lange ist die Qualifikation als Brandschutzhelfer gültig?
Die Ausbildung sollte regelmäßig aufgefrischt werden, damit die Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten erhalten bleiben. Die ASR A2.2 empfiehlt, die fachkundige Unterweisung einschließlich praktischer Übung in Abständen von drei bis fünf Jahren zu wiederholen. Welcher Abstand für einen Betrieb angemessen ist, hängt von den betrieblichen Gefährdungen und den tatsächlichen Bedingungen ab.
Eine frühere Auffrischung kann erforderlich sein, wenn sich die Brandgefährdung wesentlich verändert, neue technische Anlagen hinzukommen oder sich die betriebliche Brandschutzorganisation ändert. Auch nach besonderen Ereignissen kann es sinnvoll sein, die Kenntnisse zu überprüfen und die Beschäftigten erneut zu unterweisen.
Davon zu unterscheiden ist die allgemeine Brandschutzunterweisung aller Beschäftigten. Sie informiert über Brandgefahren, Brandschutzeinrichtungen und das richtige Verhalten im Brandfall und ist regelmäßig durchzuführen. Eine solche Unterweisung ersetzt nicht automatisch die praktische Ausbildung derjenigen Mitarbeiter, die als Brandschutzhelfer eingesetzt werden.
Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?
Die Ausbildung muss durch fachkundige Personen durchgeführt werden. Die DGUV Information 205-023 beschreibt die Anforderungen an die Fachkunde der Ausbilder. Dazu können beispielsweise Personen mit einer einschlägigen Qualifikation im Brandschutz, Brandschutzbeauftragte mit entsprechendem Prüfungsnachweis oder andere Personen gehören, die die erforderliche fachliche Eignung und Erfahrung besitzen. Die konkrete Eignung muss anhand der Anforderungen und der durchzuführenden Ausbildungsinhalte beurteilt werden.
Ein Unternehmen kann die Ausbildung intern organisieren, wenn die erforderliche Fachkunde für die Schulung vorhanden ist. Alternativ kann ein externer Schulungsanbieter beauftragt werden. Wichtig ist, dass die Ausbildung nicht nur theoretisch erfolgt, sondern auch geeignete praktische Übungen umfasst. Die Ausbilder müssen die Teilnehmer mit den Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen und die Inhalte fachgerecht vermitteln können.
Für Unternehmen ist eine externe Inhouse-Schulung häufig eine praktische Lösung. Die Ausbildung findet direkt am Unternehmensstandort statt, wodurch sich die betrieblichen Besonderheiten leichter berücksichtigen lassen. Außerdem können die Beschäftigten gemeinsam geschult werden und erhalten eine einheitliche Grundlage für das Verhalten im Brandfall.
Kann jeder Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer benannt werden?
Grundsätzlich können geeignete Beschäftigte unterschiedlicher Berufsgruppen für diese Aufgabe ausgewählt werden. Der Arbeitgeber sollte jedoch darauf achten, dass die betreffenden Personen die notwendige Ausbildung absolvieren, die Aufgaben verstehen und im betrieblichen Alltag tatsächlich verfügbar sind. Es genügt nicht, lediglich Namen auf eine Liste zu setzen, wenn die betreffenden Personen weder ausgebildet noch mit den betrieblichen Abläufen vertraut sind.
Bei der Auswahl sollten deshalb auch die Arbeitszeiten und Einsatzbereiche berücksichtigt werden. In einem Unternehmen mit mehreren Schichten müssen ausreichend ausgebildete Personen zu den relevanten Betriebszeiten verfügbar sein. Auch Urlaubszeiten, Krankheit und andere Abwesenheiten spielen eine Rolle. In weitläufigen Betrieben kann es sinnvoll sein, Brandschutzhelfer auf unterschiedliche Bereiche zu verteilen.
Der Arbeitgeber muss außerdem sicherstellen, dass die Brandschutzhelfer ihre Funktion im Rahmen der betrieblichen Organisation wahrnehmen können. Die Aufgaben müssen klar sein, die Alarmierungswege bekannt und die notwendigen Einrichtungen zugänglich sein. Die Gesamtverantwortung für die Organisation des betrieblichen Brandschutzes verbleibt beim Arbeitgeber.
Welche Aufgaben übernimmt ein Brandschutzhelfer nach der Ausbildung?
Nach der Ausbildung sollen Brandschutzhelfer in der Lage sein, Brandgefahren zu erkennen und sich im Brandfall entsprechend den betrieblichen Vorgaben zu verhalten. Sie kennen die vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und wissen, wie die Alarmierung organisiert ist. Je nach betrieblicher Regelung können sie die Evakuierung unterstützen, Beschäftigte auf Fluchtwege hinweisen und bei einem kleinen Entstehungsbrand einen Löschversuch unternehmen, sofern dies ohne Eigengefährdung möglich ist.
Ein wichtiger Bestandteil ihrer Aufgabe ist die richtige Einschätzung der Situation. Nicht jeder Brand kann mit einem Handfeuerlöscher bekämpft werden. Bei starker Rauchentwicklung, einem schnell wachsenden Feuer oder einer unklaren Gefahrenlage muss der Löschversuch unterbleiben oder abgebrochen werden. Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Personen haben Vorrang. Gefährdete Bereiche müssen verlassen und die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden.
Brandschutzhelfer sind keine Ersatzkräfte für die Feuerwehr und übernehmen nicht automatisch die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten. Sie unterstützen die betriebliche Brandschutzorganisation innerhalb ihrer Ausbildung und Zuständigkeit. Ihre Funktion ist besonders dann wirksam, wenn die Beschäftigten die Abläufe kennen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Betrieb gut organisiert sind.
Wie wird man bei Brandschutzservice Ost zum Brandschutzhelfer ausgebildet?
Brandschutzservice Ost bietet praxisnahe Brandschutzhelfer-Schulungen für Unternehmen an. Die Ausbildung verbindet die theoretischen Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes mit praktischen Übungen am Feuerlöschtrainer. Dadurch erhalten die Teilnehmer die Möglichkeit, die Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen unter kontrollierten Bedingungen kennenzulernen und das richtige Verhalten bei einem Entstehungsbrand zu trainieren.
Die Inhalte umfassen unter anderem Brandentstehung, Brandgefahren, Brandklassen, geeignete Löschmittel, die betriebliche Brandschutzorganisation und das Verhalten im Brandfall. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Eigenschutz und der Frage, wann ein Löschversuch vertretbar ist und wann der Gefahrenbereich verlassen werden muss. Die Schulung soll den Teilnehmern helfen, ihre Aufgaben zu verstehen und im Ernstfall besonnen zu reagieren.
Die Inhouse-Ausbildung ermöglicht es, die Schulung direkt im Unternehmen durchzuführen. So lassen sich betriebliche Besonderheiten und typische Gefahren in die Vorbereitung einbeziehen. Das kann beispielsweise für Bürogebäude, Werkstätten, Handwerksbetriebe, Lagerhallen oder Produktionsbereiche sinnvoll sein. Die notwendige Anzahl der Brandschutzhelfer muss der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung festlegen; die Schulung unterstützt ihn bei der fachgerechten Ausbildung der ausgewählten Beschäftigten.
Unternehmen in Plauen, im Vogtland sowie in Treuen, Reichenbach, Zwickau, Chemnitz und Umgebung können ihre Mitarbeiter gezielt auf die Aufgaben als Brandschutzhelfer vorbereiten. Ob ein Betrieb erstmals Brandschutzhelfer ausbilden möchte oder eine Auffrischung benötigt: Entscheidend ist eine fachkundige Schulung mit praktischen Übungen und einer anschließenden Einweisung in die betrieblichen Abläufe.
Zusammenfassend braucht man für die reguläre Tätigkeit als Brandschutzhelfer normalerweise weder einen bestimmten Schulabschluss noch eine spezielle Berufsausbildung oder Feuerwehrerfahrung. Erforderlich sind die passende fachkundige Unterweisung, praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und die Vertrautheit mit den betrieblichen Brandschutzmaßnahmen. Die Ausbildung vermittelt die notwendigen Grundlagen, um Brandgefahren zu erkennen, die Alarmierung zu unterstützen und bei Entstehungsbränden im Rahmen der eigenen Möglichkeiten richtig zu handeln. Für Unternehmen ist es wichtig, geeignete Beschäftigte auszuwählen, die notwendige Anzahl anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und die Brandschutzorganisation regelmäßig zu überprüfen.

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