DGUV 205-023 · ArbSchG §10 · ASR A2.2
FEUERLÖSCHER
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Feuerlöscher gehören zu den wichtigsten Einrichtungen des betrieblichen Brandschutzes. Sie ermöglichen es, einen Entstehungsbrand unter geeigneten Bedingungen frühzeitig zu bekämpfen und eine weitere Ausbreitung möglicherweise zu verhindern. Damit sie im Ernstfall helfen können, müssen sie jedoch zum jeweiligen Brandrisiko passen, gut erreichbar sein und regelmäßig geprüft werden. Ebenso wichtig ist, dass Beschäftigte wissen, wo sich die Feuerlöscher befinden und wie sie sich bei einem Brand richtig verhalten. Unternehmen sollten deshalb nicht nur Feuerlöscher bereitstellen, sondern deren Einsatz in eine funktionierende Brandschutzorganisation einbinden.
Welche Feuerlöscher in einem Betrieb benötigt werden, hängt von den vorhandenen Brandgefahren ab. In Büros können Papier, Möbel und elektrische Geräte eine Rolle spielen, während in Werkstätten zusätzlich brennbare Flüssigkeiten, Maschinen oder bestimmte Arbeitsverfahren berücksichtigt werden müssen. In Küchen können Speiseöle und -fette besondere Risiken darstellen. Unternehmen, die Lithium-Ionen-Batterien einsetzen, laden oder lagern, müssen auch die spezifischen Gefahren dieser Akkus bewerten. Die Auswahl der Feuerlöscher sollte deshalb auf einer Gefährdungsbeurteilung beruhen und die jeweiligen Einsatzgrenzen der Geräte berücksichtigen.
Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ enthält wichtige Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und die Berücksichtigung der Brandgefährdung. Bei der Planung spielen beispielsweise die Größe und Nutzung der Räume, die vorhandenen Brandlasten und die Arbeitsabläufe eine Rolle. Je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung können zusätzliche Feuerlöscher oder besondere Schutzmaßnahmen erforderlich sein. Eine pauschale Ausstattung ist deshalb nicht für jeden Betrieb geeignet. Entscheidend ist, dass die vorhandenen Einrichtungen zum tatsächlichen Risiko passen.
Feuerlöscher müssen an geeigneten Stellen angebracht und im Bedarfsfall schnell erreichbar sein. Ihre Standorte sollten durch die vorgeschriebene Sicherheitskennzeichnung erkennbar sein. Zugänge und Sichtbereiche dürfen nicht durch Waren, Möbel oder Maschinen verstellt werden. Beschäftigte sollten im Rahmen der Brandschutzunterweisung erfahren, wo sich die Geräte befinden und welche Regeln im Brandfall gelten. Auch bei Veränderungen der betrieblichen Nutzung, bei Umbauten oder bei der Einrichtung neuer Arbeitsbereiche sollte geprüft werden, ob die vorhandenen Feuerlöscher weiterhin ausreichend und sinnvoll positioniert sind.
Damit Feuerlöscher zuverlässig funktionieren, müssen sie ordnungsgemäß instand gehalten werden. Die erforderlichen Prüfungen und Wartungsmaßnahmen richten sich nach den einschlägigen Vorschriften, technischen Regeln und Herstellerangaben. Unternehmen sollten die Prüftermine im Blick behalten und Mängel unverzüglich beheben lassen. Beschädigte, fehlende oder nicht ordnungsgemäß gewartete Feuerlöscher können im Notfall ihre Funktion nicht zuverlässig erfüllen. Eine nachvollziehbare Dokumentation unterstützt dabei, den Zustand der Geräte und die durchgeführten Maßnahmen im Blick zu behalten.
Bei einem Brand darf ein Feuerlöscher nur eingesetzt werden, wenn die Situation überschaubar ist und keine unvertretbare Eigengefährdung besteht. Vor einem Löschversuch müssen möglichst Alarm ausgelöst, andere Personen gewarnt und der Rückzugsweg berücksichtigt werden. Starke Rauchentwicklung, eine schnelle Brandausbreitung oder gefährliche Stoffe sind klare Gründe, den Gefahrenbereich zu verlassen und die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren. Ein Löschversuch darf niemals wichtiger sein als die eigene Sicherheit oder die Rettung gefährdeter Personen. Auch ein zunächst erfolgreicher Löschvorgang bedeutet nicht automatisch, dass keine weitere Gefahr besteht.
Besondere Aufmerksamkeit ist bei elektrischen Anlagen, brennbaren Flüssigkeiten, Fettbränden und Lithium-Ionen-Batterien erforderlich. Hier können ungeeignete Löschmittel die Situation verschärfen oder zusätzliche Gefahren verursachen. Mitarbeiter sollten deshalb nicht allein auf die Farbe oder das Aussehen eines Feuerlöschers vertrauen, sondern dessen Kennzeichnung und Einsatzbereich kennen. Eine praxisnahe Brandschutzhelfer-Ausbildung vermittelt die Grundlagen für die richtige Auswahl und Anwendung und hilft dabei, Grenzen und Risiken eines Löschversuchs besser einzuschätzen.
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