DGUV 205-023     ·     ArbSchG §10     ·     ASR A2.2

LÖSCHÜBUNG

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Ein Feuerlöscher ist nur dann eine wirksame Hilfe, wenn er richtig eingesetzt werden kann und die Situation einen Löschversuch überhaupt zulässt. Im Brandfall können Unsicherheit, Zeitdruck und fehlende Erfahrung dazu führen, dass Mitarbeiter falsch reagieren oder sich unnötig in Gefahr bringen. Eine praktische Löschübung hilft dabei, die theoretischen Kenntnisse aus der Brandschutzunterweisung zu vertiefen und den sicheren Umgang mit Feuerlöschern kennenzulernen. Unternehmen schaffen damit eine wichtige Grundlage, um ihre Beschäftigten auf mögliche Brandereignisse vorzubereiten und die betriebliche Brandschutzorganisation zu stärken.

Bei einer Löschübung lernen die Teilnehmer, wie ein Feuerlöscher grundsätzlich funktioniert, welche Schritte vor einem Löschversuch zu beachten sind und wie das Gerät entsprechend seiner Bedienungsanleitung eingesetzt wird. Dazu gehört, einen Brand zunächst einzuschätzen, andere Personen zu warnen und gegebenenfalls Alarm auszulösen. Ebenso wichtig ist es, den eigenen Rückzugsweg im Blick zu behalten und die Grenzen der eigenen Möglichkeiten zu erkennen. Ein Löschversuch kommt nur infrage, wenn es sich um einen überschaubaren Entstehungsbrand handelt und keine unvertretbare Eigengefährdung besteht. Bei starker Rauchentwicklung, schneller Brandausbreitung oder einer unklaren Gefahrensituation müssen Mitarbeiter den Bereich verlassen und die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren.

Eine praxisnahe Löschübung vermittelt nicht nur den Umgang mit dem Feuerlöscher, sondern auch wichtige Grundlagen zu Brandklassen und Löschmitteln. Die Teilnehmer erfahren, warum nicht jedes Löschmittel für jeden Brand geeignet ist und welche Risiken bei falscher Anwendung entstehen können. Wasser kann beispielsweise bei bestimmten brennbaren Flüssigkeiten oder Metallbränden gefährliche Reaktionen verursachen. Bei einem Fettbrand darf Wasser keinesfalls eingesetzt werden. Auch bei elektrischen Anlagen und Lithium-Ionen-Batterien sind die besonderen Gefahren zu berücksichtigen. Die Wahl des Löschmittels muss deshalb zur Brandart, zur vorhandenen Ausrüstung und zur konkreten Gefährdung passen.

Für praktische Übungen stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Bei einem geeigneten Feuerlöschsimulator können Teilnehmer den Löschvorgang unter kontrollierten Bedingungen üben. Ein gasbetriebener Simulator ermöglicht es, typische Abläufe realitätsnah darzustellen, ohne dafür einen herkömmlichen Brand mit brennbaren Materialien erzeugen zu müssen. Die Teilnehmer lernen dabei, den Feuerlöscher richtig zu handhaben, den erforderlichen Sicherheitsabstand zu beachten und das Vorgehen an die Übungssituation anzupassen. Die Übung muss fachgerecht organisiert und an die jeweiligen Geräte sowie die vorgesehenen Sicherheitsregeln angepasst werden.

Löschübungen sind insbesondere für Unternehmen sinnvoll, in denen Brandgefahren durch Maschinen, elektrische Betriebsmittel, brennbare Materialien oder bestimmte Arbeitsverfahren auftreten können. Dazu zählen beispielsweise Handwerksbetriebe, Werkstätten, Lagerhallen, Produktionsunternehmen, Autohäuser und gastronomische Betriebe. Auch in Büros ist es wichtig, dass Beschäftigte die vorhandenen Feuerlöscher kennen und wissen, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen. Welche Übungsinhalte notwendig sind, richtet sich nach den betrieblichen Risiken und den Aufgaben der jeweiligen Teilnehmer.

Im Rahmen der Brandschutzhelfer-Ausbildung ist die praktische Löschübung ein wichtiger Bestandteil. Die ASR A2.2 und die DGUV Information 205-023 bilden wesentliche Grundlagen für die Auswahl, Ausbildung und den Einsatz von Brandschutzhelfern. Arbeitgeber müssen anhand ihrer Gefährdungsbeurteilung prüfen, wie viele Brandschutzhelfer benötigt werden und welche Maßnahmen im Betrieb erforderlich sind. Bei normaler Brandgefährdung gilt grundsätzlich ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten als Richtwert; bei besonderen Gefährdungen kann ein höherer Anteil notwendig sein. Die praktische Übung sollte in ein geeignetes Ausbildungskonzept eingebunden werden und die betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigen.

Eine Löschübung bietet außerdem die Gelegenheit, Fragen zu klären und Unsicherheiten abzubauen. Mitarbeiter können den Umgang mit den Geräten kennenlernen und besser verstehen, wann ein Löschversuch vertretbar ist und wann der Rückzug Vorrang hat. Dadurch wird deutlich, dass betrieblicher Brandschutz nicht bedeutet, jeden Brand selbst bekämpfen zu müssen. Entscheidend ist vielmehr, Gefahren frühzeitig zu erkennen, richtig zu alarmieren und Menschen zu schützen.

Brandschutzservice Ost unterstützt Unternehmen in Plauen, im Vogtland und in der umliegenden Region, beispielsweise in Treuen, Reichenbach, Zwickau, Chemnitz, Hof, Gera und Schleiz, mit praxisnahen Brandschutzhelfer-Schulungen und Löschübungen. Dabei werden wichtige theoretische Grundlagen mit praktischen Erfahrungen verbunden. Bereiten Sie Ihre Mitarbeiter gezielt auf mögliche Brandereignisse vor und stärken Sie Ihre betriebliche Brandschutzorganisation. Kontaktieren Sie Brandschutzservice Ost, um eine passende Schulung für Ihr Unternehmen zu planen.

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