DGUV 205-023     ·     ArbSchG §10     ·     ASR A2.2

NOTRUF IM BRANDFALL

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Wenn in einem Unternehmen ein Brand entsteht, kann ein korrekt abgesetzter Notruf entscheidend sein. Feuer und Rauch können sich schnell ausbreiten und Menschen innerhalb kurzer Zeit gefährden. Deshalb müssen Beschäftigte wissen, wann sie die Feuerwehr alarmieren, welche Informationen bei einem Notruf wichtig sind und wie sie sich währenddessen verhalten sollen. Eine klare Notfallorganisation hilft dabei, wertvolle Zeit zu sparen und sicherzustellen, dass die Einsatzkräfte die erforderlichen Informationen erhalten. Der richtige Umgang mit dem Notruf gehört deshalb zu den wichtigen Grundlagen der betrieblichen Brandschutzunterweisung und der Brandschutzhelfer-Ausbildung.

In Deutschland ist die Notrufnummer der Feuerwehr und des Rettungsdienstes die 112. Sie sollte bei einem Brand, bei gefährlicher Rauchentwicklung und bei anderen akuten Situationen gewählt werden, in denen Feuerwehr oder Rettungsdienst benötigt werden. Beschäftigte sollten nicht erst versuchen, die Ursache eines Brandes selbst herauszufinden oder den Umfang des Schadens einzuschätzen. Wenn ein Brand erkennbar ist oder ein begründeter Verdacht auf eine gefährliche Situation besteht, müssen die betrieblichen Alarmierungsregeln beachtet und die notwendigen Notfallmaßnahmen eingeleitet werden. Die eigene Sicherheit und die Warnung gefährdeter Personen haben dabei Vorrang.

Bei einem Notruf ist es wichtig, ruhig und verständlich zu sprechen. Die Leitstelle benötigt insbesondere Informationen darüber, wo sich das Ereignis befindet, was passiert ist und ob Menschen gefährdet oder verletzt sind. Für Unternehmen bedeutet das: Die genaue Adresse, die Bezeichnung des Gebäudes, mögliche Zufahrten und besondere Gefahrenbereiche sollten bekannt sein. In größeren Betrieben kann es sinnvoll sein, Angaben zu Hallen, Gebäudeteilen, Etagen oder Zugängen bereitzuhalten. Je genauer der Einsatzort beschrieben wird, desto leichter können die Einsatzkräfte die richtige Stelle erreichen.

Als Orientierung für einen Notruf dienen die fünf W-Fragen: Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Menschen sind betroffen? Welche Verletzungen oder Gefahren liegen vor? Warten auf Rückfragen! Nicht jede Frage lässt sich in jeder Situation vollständig beantworten. Beschäftigte sollten deshalb nur Angaben machen, die sie zuverlässig wissen, und keine Vermutungen als Tatsachen darstellen. Besonders wichtig ist, die Rückfragen der Leitstelle abzuwarten und das Gespräch erst zu beenden, wenn die Leitstelle dies erlaubt oder das Gespräch beendet.

Nach der Alarmierung müssen die betrieblichen Notfallabläufe umgesetzt werden. Mitarbeiter sind zu warnen und müssen das Gebäude über sichere Flucht- und Rettungswege verlassen. Der vorgesehene Sammelplatz ist aufzusuchen. Aufzüge dürfen bei einem Brand grundsätzlich nicht verwendet werden, sofern sie nicht ausdrücklich für den betreffenden Einsatz vorgesehen und freigegeben sind. Niemand sollte in verrauchte Bereiche zurückkehren oder versuchen, persönliche Gegenstände zu holen. Wenn sich Personen möglicherweise noch im Gebäude befinden, müssen die Einsatzkräfte darüber informiert werden. Beschäftigte dürfen sich nicht selbst in Gefahr bringen, um andere Menschen zu suchen oder zu retten.

Brandschutzhelfer können im Rahmen ihrer festgelegten Aufgaben die Alarmierung und Räumung unterstützen. Sie sollten wissen, wie der Notruf abgesetzt wird, wo sich die betrieblichen Alarmierungseinrichtungen befinden und welche Informationen im Notfall wichtig sind. Ihre Aufgabe besteht nicht darin, die Feuerwehr zu ersetzen oder gefährliche Rettungsversuche durchzuführen. Ein Löschversuch ist nur bei einem überschaubaren Entstehungsbrand vertretbar, wenn keine unvertretbare Eigengefährdung besteht. Bei starker Rauchentwicklung, schneller Brandausbreitung oder unklarer Gefahrenlage müssen sich die Beschäftigten zurückziehen und den Einsatzkräften den Gefahrenbereich überlassen.

Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Notrufnummer 112, die internen Alarmierungswege und die betrieblichen Zuständigkeiten informieren. Dabei ist wichtig, dass auch neue Beschäftigte, Aushilfen und Mitarbeiter von Fremdfirmen wissen, wie im Notfall Hilfe angefordert wird. In größeren Betrieben sollten die genaue Standortbeschreibung, mögliche Zufahrten und besondere Gefahren für Einsatzkräfte bekannt sein. Eine verständliche Brandschutzunterweisung und regelmäßige Übungen können dazu beitragen, Unsicherheiten zu reduzieren und Abläufe zu verbessern.

Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und die DGUV Information 205-023 enthalten wichtige Grundlagen für den betrieblichen Brandschutz und die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Dazu gehört auch, Brandgefahren zu erkennen, Alarm auszulösen und die eigenen Handlungsmöglichkeiten realistisch einzuschätzen. Ein funktionierendes Notfallkonzept stellt sicher, dass Beschäftigte wissen, was sie tun müssen und wann sie sich aus dem Gefahrenbereich zurückziehen sollen.

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