DGUV 205-023     ·     ArbSchG §10     ·     ASR A2.2

SAMMELSTELLE

Mit unseren leicht verständlichen und kurz gehaltenen Schulungen, sind wir Ihr zuverlässiger Partner für die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter nach den Vorgaben der DGUV, des Arbeitsschutzgesetzes und den Versicherungen.

 

 

Einzel- & Gruppenkurse · beeindruckende Praxis · informative Theorie · Inhouse-Schulung · alle Branchen · Dauer nur 3 - 4h

Wenn in einem Unternehmen ein Brand ausbricht oder eine andere Gefahr eine Räumung erforderlich macht, müssen Beschäftigte und Besucher das Gebäude verlassen und sich an einem vorgesehenen sicheren Ort sammeln. Dieser Sammelplatz ist ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Notfallorganisation. Er ermöglicht es, die geräumten Bereiche organisatorisch zu erfassen, Informationen über möglicherweise vermisste Personen weiterzugeben und weitere Anweisungen abzuwarten. Damit das im Ernstfall funktioniert, muss der Sammelplatz sinnvoll festgelegt, bekannt gemacht und in die betrieblichen Alarmierungs- und Evakuierungsabläufe eingebunden werden.

Ein geeigneter Sammelplatz sollte außerhalb des unmittelbaren Gefahrenbereichs liegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Feuer und Rauch ausbreiten können und Einsatzkräfte ausreichend Platz für ihre Arbeit benötigen. Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienst dürfen nicht blockiert werden. Ebenso sollte vermieden werden, dass sich Menschen direkt vor Notausgängen oder an Stellen versammeln, an denen sie weitere Personen behindern oder selbst gefährdet werden könnten. Die genaue Lage hängt von der Gebäudeart, den örtlichen Bedingungen, möglichen Brandgefahren und den betrieblichen Abläufen ab.

Unternehmen sollten eindeutig festlegen, welcher Sammelplatz im Notfall aufzusuchen ist und welche Ausweichmöglichkeiten bei besonderen Gefahren bestehen. Gerade bei größeren Betriebsgrundstücken, mehreren Gebäuden oder weitläufigen Lager- und Produktionsbereichen kann eine klare Zuordnung notwendig sein. Beschäftigte müssen wissen, wie sie vom jeweiligen Arbeitsplatz aus den Sammelplatz erreichen. Auch Besucher, Lieferanten, Fremdfirmen und andere betriebsfremde Personen sollten bei Bedarf verständliche Hinweise erhalten. Die Informationen müssen so vermittelt werden, dass sie auch unter Zeitdruck nachvollziehbar bleiben.

Nach dem Auslösen des Alarms verlassen die Beschäftigten das Gebäude über sichere Flucht- und Rettungswege. Sie sollten keine persönlichen Gegenstände holen und sich nicht durch verrauchte Bereiche bewegen. Aufzüge dürfen bei einem Brand grundsätzlich nicht benutzt werden, sofern sie nicht ausdrücklich für den betreffenden Einsatz vorgesehen und freigegeben sind. Nach dem Verlassen des Gebäudes begeben sich die Personen direkt zum festgelegten Sammelplatz. Dort sollten sie bleiben und weitere Anweisungen abwarten. Eine eigenständige Rückkehr ins Gebäude ist nicht zulässig, solange keine entsprechende Freigabe durch die zuständigen Stellen vorliegt.

Am Sammelplatz kann die betriebliche Organisation dabei helfen, den Überblick über die Situation zu behalten. Je nach Betriebsgröße und festgelegtem Verfahren können beispielsweise verantwortliche Personen Informationen darüber sammeln, welche Bereiche geräumt wurden und ob Beschäftigte vermisst werden. Hinweise auf möglicherweise noch im Gebäude befindliche Personen müssen unverzüglich an die Feuerwehr weitergegeben werden. Dabei ist wichtig, keine ungesicherten Vermutungen als Tatsachen darzustellen. Niemand darf sich selbst gefährden, indem er in das Gebäude zurückkehrt, um nach anderen Personen zu suchen.

Auch die Zugänglichkeit des Sammelplatzes muss berücksichtigt werden. Personen, die bei der Evakuierung Unterstützung benötigen, sollten in der Planung einbezogen werden. Ebenso ist zu prüfen, ob der Sammelplatz bei unterschiedlichen Wetterbedingungen, wechselnden Betriebsabläufen oder besonderen Gefahren auf dem Gelände geeignet bleibt. Bei Bauarbeiten, Umgestaltungen oder veränderten Lagerflächen kann eine Überprüfung notwendig werden. Die Festlegung sollte deshalb nicht als einmalige Aufgabe betrachtet werden, sondern Teil einer regelmäßig überprüften Notfallorganisation sein.

Räumungsübungen können helfen, die Abläufe rund um den Sammelplatz zu überprüfen. Dabei lässt sich feststellen, ob die Beschäftigten den Ort kennen, ob die Wege dorthin verständlich sind und ob die organisatorischen Zuständigkeiten funktionieren. Nach einer Übung sollten erkannte Probleme ausgewertet und Verbesserungen festgelegt werden. Dazu können eine bessere Kennzeichnung, klarere Anweisungen oder die Anpassung des Sammelplatzes gehören. Ziel ist es, im tatsächlichen Notfall unnötige Verzögerungen und Verwirrung zu vermeiden.

Die Anforderungen an die betriebliche Notfallorganisation ergeben sich aus den geltenden Arbeitsschutzvorgaben, der Gefährdungsbeurteilung und den konkreten Bedingungen des Unternehmens. Arbeitgeber müssen geeignete Maßnahmen für Notfälle festlegen und die Beschäftigten über das richtige Verhalten informieren. Ein Sammelplatz ist dabei ein wichtiger organisatorischer Baustein, muss aber immer in ein Gesamtkonzept mit Alarmierung, Fluchtwegen und Zuständigkeiten eingebunden sein.

Brandschutzservice Ost unterstützt Unternehmen in Plauen, im Vogtland und in der umliegenden Region, beispielsweise in Treuen, Reichenbach, Zwickau, Chemnitz, Hof, Gera und Schleiz, mit praxisnahen Brandschutzschulungen. Wir vermitteln, wie Mitarbeiter bei einer Evakuierung richtig reagieren, Fluchtwege nutzen und die betrieblichen Abläufe beachten. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Beschäftigten den Sammelplatz kennen und wissen, was nach dem Verlassen des Gebäudes zu tun ist.

Logo BSO

Wir schulen nur einen Mitarbeiter, unterbreiten Ihnen aber auch gerne eines unserer günstigen Gruppenangebote und stimmen den Ablauf individuell ab.

 

 

 

Rufen Sie uns an

03741 / 296 9035

 

 

 

Senden Sie uns eine Email

info@brandschutzservice-ost.de

 

 

 

Senden Sie uns eine Nachricht

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

*Pflichtfelder
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Brandschutzhelfer-Ausbildung für Unternehmen – Bundesweit und praxisnah

Sicherheit im Betrieb ist kein Zufall – sie beginnt mit gut geschulten Mitarbeitern. Wir sind Ihr kompetenter Partner für die Ausbildung von Brandschutzhelfern in Unternehmen und Betrieben in ganz Deutschland. Wir kommen direkt zu Ihnen vor Ort, egal ob kleines Unternehmen, Mittelstand oder großer Industriebetrieb, und machen Ihre Mitarbeiter fit für den Ernstfall.

Jedes Unternehmen ist laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Vorschrift verpflichtet, eine ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern auszubilden. Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) schreibt vor, dass mindestens 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer geschult sein müssen – in vielen Branchen sogar mehr. Mit unserer praxisnahen Brandschutzhelfer-Ausbildung erfüllen Sie diese Pflicht zuverlässig und nachweisbar.

Unsere Schulungen kombinieren Theorie und praktische Übungen am Feuerlöscher, sodass Ihre Mitarbeiter im Ernstfall schnell, sicher und richtig reagieren können. So sorgen Sie nicht nur für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch für ein sicheres Gefühl in Ihrem Betrieb.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung: Wir bilden Brandschutzhelfer bundesweit aus, individuell abgestimmt auf Ihr Unternehmen. Schützen Sie Ihre Mitarbeiter, Ihre Werte und Ihr Unternehmen – mit dem Brandschutzservice Ost.

Jetzt unverbindlich anfragen und die Sicherheit in Ihrem Betrieb auf das nächste Level bringen!

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.