DGUV 205-023 · ArbSchG §10 · ASR A2.2
LITHIUM-AKKUS
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Lithium-Ionen-Akkus sind aus dem modernen Arbeitsalltag kaum noch wegzudenken. Sie versorgen Smartphones, Laptops, Akkuwerkzeuge, E-Bikes, E-Roller und zahlreiche weitere Geräte mit Energie. Auch in Lagerhallen, Werkstätten, Autohäusern und Industriebetrieben werden immer mehr akkubetriebene Geräte eingesetzt. Trotz ihrer Vorteile können Lithium-Ionen-Akkus bei Beschädigungen, Überhitzung oder unsachgemäßer Verwendung erhebliche Brandgefahren verursachen. Unternehmen sollten deshalb wissen, wie sie Batterien sicher verwenden, laden und lagern und wie ihre Mitarbeiter bei auffälligen Akkus oder einem beginnenden Brand reagieren müssen.
Eine besondere Gefahr ist das sogenannte thermische Durchgehen, auch Thermal Runaway genannt. Dabei gerät eine Akkuzelle in eine unkontrollierte Reaktion, bei der ihre Temperatur stark ansteigen kann. Es können brennbare und gesundheitsschädliche Gase austreten, weitere Zellen können sich erhitzen und der Akku kann sich entzünden. In bestimmten Situationen entstehen heftige Flammen, eine starke Rauchentwicklung und eine schnelle Brandausbreitung. Selbst wenn die sichtbaren Flammen erloschen sind, besteht die Gefahr einer erneuten Entzündung. Deshalb dürfen Lithium-Akku-Brände nicht wie gewöhnliche Kleinbrände behandelt werden.
Mögliche Warnzeichen für einen beschädigten oder gefährlichen Akku sind ein aufgeblähtes Gehäuse, Verformungen, ungewöhnliche Erwärmung, Zischen, auffällige Gerüche, austretende Flüssigkeit oder Rauch. Auch Akkus, die heruntergefallen, gequetscht oder anderweitig beschädigt wurden, sollten nicht ohne Prüfung weiterverwendet werden. Auffällige Batterien dürfen nicht weitergeladen werden. Mitarbeiter sollten den zuständigen Verantwortlichen informieren und die festgelegten betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Ein rauchender oder stark erhitzter Akku darf nicht unüberlegt angefasst oder aus einem Gebäude getragen werden.
Ein wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes ist das sichere Laden. Lithium-Ionen-Akkus sollten mit geeigneten Ladegeräten entsprechend den Herstellerangaben geladen werden. Beschädigte Ladegeräte, manipulierte Akkus oder ungeeignete Stromversorgungen können das Risiko erhöhen. Ladebereiche sollten so organisiert sein, dass mögliche Gefahren erkannt und die Ausbreitung eines Brandes möglichst begrenzt werden kann. Brennbare Materialien sollten nicht unnötig in unmittelbarer Nähe gelagert werden. Ebenso wichtig sind freie Fluchtwege, geeignete Arbeitsabläufe und klare Regeln für den Umgang mit beschädigten Batterien.
Auch die Lagerung verdient besondere Aufmerksamkeit. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen hängen unter anderem von der Art und Größe der Akkus, der gelagerten Menge, dem Ladezustand, dem Zustand der Batterien und den räumlichen Bedingungen ab. Unternehmen sollten diese Faktoren in ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Größere Mengen, beschädigte Akkus oder besondere betriebliche Risiken können zusätzliche organisatorische, bauliche oder technische Maßnahmen erforderlich machen. Die DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien“ bietet hierfür wichtige Orientierung und unterstützt Unternehmen bei der Betrachtung möglicher Gefahren.
Wenn ein Akku ungewöhnlich heiß wird, Rauch entwickelt oder sich entzündet, müssen Mitarbeiter die Situation ernst nehmen. Andere Personen sind zu warnen, der Gefahrenbereich ist zu verlassen und bei Rauchentwicklung oder Brand ist die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren. Brandrauch kann gesundheitsschädliche Stoffe enthalten und darf nicht eingeatmet werden. Ein Löschversuch ist nur vertretbar, wenn er nach den betrieblichen Vorgaben möglich ist und keine unvertretbare Eigengefährdung besteht. Die Kühlung kann bei der Begrenzung der Wärmeausbreitung eine wichtige Rolle spielen, jedoch lässt sich nicht jeder Akku zuverlässig mit einem einfachen Löschversuch beherrschen. Die konkrete Vorgehensweise muss zur Batterie und zur Gefährdung passen.
Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter regelmäßig über die besonderen Risiken von Lithium-Ionen-Akkus informieren. Dazu gehört, Warnzeichen zu erkennen, beschädigte Batterien richtig zu melden und die betrieblichen Notfallabläufe zu kennen. Brandschutzhelfer müssen außerdem verstehen, dass bei Akkubränden eine erneute Entzündung möglich ist und die Sicherheit von Menschen immer Vorrang hat. Die Inhalte sollten mit der allgemeinen Brandschutzunterweisung und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung abgestimmt werden.
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