DGUV 205-023     ·     ArbSchG §10     ·     ASR A2.2

Zündquellen

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Damit ein Brand entstehen kann, müssen brennbare Stoffe, ausreichend Sauerstoff und eine geeignete Zündquelle zusammenkommen. In Unternehmen gibt es zahlreiche mögliche Zündquellen, die im Arbeitsalltag nicht immer sofort als Gefahr erkannt werden. Dazu gehören elektrische Geräte, heiße Oberflächen, offene Flammen, Funken bei handwerklichen Tätigkeiten und elektrostatische Entladungen. Werden solche Gefahren unterschätzt, können sich Materialien entzünden und Brände entstehen. Ein wirksamer betrieblicher Brandschutz setzt deshalb bereits bei der Erkennung und Kontrolle möglicher Zündquellen an.

Zu den häufigsten Zündquellen gehören elektrische Betriebsmittel und Anlagen. Beschädigte Leitungen, defekte Steckverbindungen, überlastete Stromkreise oder technische Fehler können zu Funkenbildung und Überhitzung führen. Besonders gefährlich wird es, wenn sich brennbare Stoffe oder Materialien in unmittelbarer Nähe befinden. Unternehmen sollten elektrische Geräte bestimmungsgemäß verwenden, sichtbare Schäden ernst nehmen und defekte Betriebsmittel außer Betrieb nehmen. Auch die sichere Organisation von Ladeplätzen für Akkus und die Beachtung der Herstellerangaben tragen dazu bei, vermeidbare Brandrisiken zu reduzieren.

Eine weitere wichtige Gruppe sind heiße Oberflächen und Wärmequellen. Heizgeräte, Maschinen, Motoren, Beleuchtungseinrichtungen oder Produktionsanlagen können hohe Temperaturen erreichen. Werden sie in der Nähe von Papier, Kartonagen, Textilien, Staub oder anderen brennbaren Materialien betrieben, kann sich das Brandrisiko erhöhen. Ausreichende Sicherheitsabstände, freie Lüftungsöffnungen und die Einhaltung der Betriebsanleitungen sind daher wichtige Schutzmaßnahmen. Wärmequellen sollten nicht improvisiert eingesetzt oder unbeaufsichtigt betrieben werden, wenn dadurch eine Gefahr entstehen kann.

In Werkstätten, Produktionsbetrieben und auf Baustellen entstehen bei Schweiß-, Schleif- oder Trennarbeiten häufig Funken. Diese können über größere Entfernungen fliegen und brennbare Stoffe entzünden. Auch nach Beendigung der Arbeiten können glimmende Partikel unbemerkt weiterbrennen und später einen Brand auslösen. Solche Tätigkeiten müssen deshalb sorgfältig vorbereitet werden. Abhängig von der Gefährdung sind brennbare Materialien aus dem Arbeitsbereich zu entfernen, geeignete Löschmittel bereitzustellen und zusätzliche Kontrollen nach Abschluss der Arbeiten vorzusehen. Bei besonders gefährlichen Tätigkeiten kann eine entsprechende Freigabe oder ein festgelegtes Verfahren für Heißarbeiten erforderlich sein.

Offene Flammen stellen ebenfalls eine mögliche Zündquelle dar. Dazu zählen beispielsweise Gasbrenner, Kerzen, bestimmte Brenneranlagen und andere Einrichtungen, bei denen Flammen entstehen. In Bereichen mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen oder leicht entzündlichen Materialien ist besondere Vorsicht erforderlich. Unternehmen müssen festlegen, wo solche Arbeiten erlaubt sind und welche Schutzmaßnahmen eingehalten werden müssen. Offene Flammen dürfen nicht ohne entsprechende Prüfung in Bereichen eingesetzt werden, in denen eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann.

Auch elektrostatische Entladungen können Brände auslösen, wenn brennbare Gase, Dämpfe oder Stäube vorhanden sind. Durch Reibung und Materialbewegungen können sich elektrische Ladungen aufbauen und beim Entladen Funken erzeugen. In bestimmten Arbeitsbereichen, beispielsweise bei der Verarbeitung von Lösungsmitteln oder brennbaren Stäuben, müssen deshalb geeignete Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt von den Stoffen, den Arbeitsverfahren und den örtlichen Bedingungen ab. Die Gefährdungsbeurteilung ist dafür eine wichtige Grundlage.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Lithium-Ionen-Akkus. Beschädigte Batterien, interne Kurzschlüsse, ungeeignete Ladegeräte oder Überhitzung können gefährliche Reaktionen auslösen. In solchen Fällen kann sich der Akku stark erwärmen, Rauch entwickeln und schließlich in Brand geraten. Auffällige Akkus dürfen nicht weiterverwendet oder geladen werden. Unternehmen sollten geeignete Lade- und Lagerbereiche festlegen, beschädigte Batterien fachgerecht behandeln lassen und ihre Mitarbeiter über Warnzeichen informieren. Bei Rauchentwicklung oder einem beginnenden Akkubrand müssen Beschäftigte den Gefahrenbereich verlassen, andere Personen warnen und die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren.

Um Zündquellen wirksam zu kontrollieren, sollten Unternehmen ihre Arbeitsbereiche regelmäßig überprüfen. Dazu gehören die sichere Nutzung elektrischer Geräte, die Ordnung am Arbeitsplatz, die Trennung von Wärmequellen und brennbaren Materialien sowie klare Regeln für gefährliche Tätigkeiten. Beschäftigte müssen wissen, welche Zündquellen in ihrem Arbeitsbereich auftreten können und wie sie Auffälligkeiten melden. Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und die betriebliche Gefährdungsbeurteilung liefern wichtige Grundlagen, um geeignete Brandschutzmaßnahmen festzulegen.

Auch Brandschutzhelfer sollten typische Zündquellen und deren Gefahren kennen. Im Rahmen einer praxisnahen Ausbildung lernen sie, Brandrisiken besser einzuschätzen, Entstehungsbrände zu erkennen und im Notfall richtig zu handeln. Brandschutzservice Ost unterstützt Unternehmen in Plauen, im Vogtland und in der umliegenden Region, beispielsweise in Treuen, Reichenbach, Zwickau, Chemnitz, Hof, Gera und Schleiz, mit Brandschutzhelfer-Schulungen und praxisnaher Wissensvermittlung. So können Mitarbeiter für mögliche Zündquellen sensibilisiert und wichtige Voraussetzungen für einen wirksamen betrieblichen Brandschutz geschaffen werden.

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