DGUV 205-023 · ArbSchG §10 · ASR A2.2
BRANDSCHUTZ IN PFLEGEEINRICHTUNGEN
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Der Brandschutz in Pflegeeinrichtungen stellt besondere Anforderungen an Betreiber und Beschäftigte. In Pflegeheimen, Seniorenresidenzen und Einrichtungen zur Betreuung pflegebedürftiger Menschen müssen Schutzmaßnahmen nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch Bewohner und Besucher berücksichtigen. Viele Bewohner können ein Gebäude im Brandfall nicht selbstständig oder nur mit Unterstützung verlassen. Deshalb sind eine zuverlässige Notfallorganisation, klare Zuständigkeiten und regelmäßige Unterweisungen besonders wichtig. Ein gut organisierter Brandschutz kann helfen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und im Ernstfall angemessen zu reagieren.
Die Grundlage für geeignete Brandschutzmaßnahmen bildet die Gefährdungsbeurteilung. Dabei müssen unter anderem die Gebäudestruktur, die Nutzung der Räume, technische Anlagen, mögliche Brandquellen und die besonderen Bedürfnisse der Bewohner berücksichtigt werden. Auch Küchen, Wäschereien, Lagerräume, elektrische Geräte und Ladebereiche für mobile Geräte können zusätzliche Brandrisiken verursachen. Je nach Einrichtung und Nutzung können weitere Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht, dem Brandschutzkonzept oder behördlichen Vorgaben entstehen. Betreiber sollten deshalb prüfen, welche Maßnahmen für ihre Einrichtung konkret erforderlich sind.
Zu einer wirksamen Brandschutzorganisation gehören geeignete Feuerlöscheinrichtungen, funktionierende Alarmierungswege und freie Flucht- und Rettungswege. Beschäftigte müssen wissen, wie sie einen Brand melden, wie die interne Alarmierung funktioniert und welche Abläufe im Notfall vorgesehen sind. Besonders wichtig sind klare Zuständigkeiten für die Evakuierung und Unterstützung von Personen, die sich nicht selbstständig in Sicherheit bringen können. Die Abläufe müssen auf die tatsächlichen räumlichen Bedingungen und den Pflegebedarf abgestimmt sein. Dabei sind die geltenden Brandschutzvorgaben der jeweiligen Einrichtung zu beachten.
Brandschutzhelfer spielen eine wichtige Rolle innerhalb der betrieblichen Notfallorganisation. Nach der ASR A2.2 sind bei normaler Brandgefährdung in der Regel fünf Prozent der Beschäftigten ein Richtwert für die erforderliche Anzahl. In Pflegeeinrichtungen kann aufgrund besonderer Gefährdungen, Schichtbetrieb, Nachtbesetzung, räumlicher Ausdehnung und eingeschränkter Selbstrettungsfähigkeit der Bewohner ein höherer Bedarf bestehen. Die notwendige Anzahl muss anhand der Gefährdungsbeurteilung und der tatsächlichen Betriebsbedingungen ermittelt werden. Entscheidend ist, dass zu allen relevanten Zeiten ausreichend geeignete und ausgebildete Personen zur Verfügung stehen.
In einer Brandschutzhelfer-Schulung lernen Beschäftigte, Brandgefahren zu erkennen, Alarm auszulösen und sich im Brandfall richtig zu verhalten. Sie erhalten Kenntnisse über Brandklassen, Löschmittel und den sicheren Umgang mit Feuerlöschern. Praktische Übungen am Feuerlöschtrainer ergänzen die theoretischen Inhalte. In Pflegeeinrichtungen muss außerdem klar sein, welche Aufgaben Brandschutzhelfer übernehmen und welche Maßnahmen ausschließlich nach dem festgelegten Notfallplan erfolgen. Ein Löschversuch kommt nur bei einem kleinen, überschaubaren Entstehungsbrand und ohne Eigengefährdung infrage. Bei starker Rauchentwicklung oder einem sich ausbreitenden Feuer haben Alarmierung und die Umsetzung der vorgesehenen Schutzmaßnahmen Vorrang. Die Feuerwehr ist über den Notruf 112 zu alarmieren.
Regelmäßige Unterweisungen und Übungen helfen, die Abläufe im Ernstfall zu festigen. Beschäftigte sollten mit den Alarmierungswegen, Fluchtwegen, Sammelbereichen und ihren jeweiligen Aufgaben vertraut sein. Auch neue Mitarbeiter und externe Dienstleister müssen die für sie relevanten Verhaltensregeln kennen. Durch eine nachvollziehbare Dokumentation von Unterweisungen und Schulungen lässt sich belegen, welche Maßnahmen durchgeführt wurden. Die konkreten Anforderungen hängen von den geltenden gesetzlichen Regelungen und den Bedingungen der jeweiligen Einrichtung ab.
Brandschutzservice Ost unterstützt Unternehmen und Einrichtungen mit praxisnahen Brandschutzhelfer-Schulungen direkt vor Ort. Die Inhouse-Ausbildung verbindet verständliche Theorie mit praktischen Übungen am Feuerlöschtrainer. Einrichtungen in Plauen, im Vogtland sowie in Treuen, Reichenbach, Zwickau, Chemnitz und Umgebung können ihre Beschäftigten gezielt auf den Brandfall vorbereiten. So stärken Sie das Sicherheitsbewusstsein, verbessern die Notfallorganisation und schaffen eine wichtige Grundlage für den Schutz von Bewohnern, Mitarbeitern und Besuchern.

Wir schulen nur einen Mitarbeiter, unterbreiten Ihnen aber auch gerne eines unserer günstigen Gruppenangebote und stimmen den Ablauf individuell ab.
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Jedes Unternehmen ist laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Vorschrift verpflichtet, eine ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern auszubilden. Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) schreibt vor, dass mindestens 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer geschult sein müssen – in vielen Branchen sogar mehr. Mit unserer praxisnahen Brandschutzhelfer-Ausbildung erfüllen Sie diese Pflicht zuverlässig und nachweisbar.
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