DGUV 205-023 · ArbSchG §10 · ASR A2.2
BRANDSCHUTZ IN HANDWERKSBETRIEBEN
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In Handwerksbetrieben gehören Werkzeuge, Maschinen, elektrische Geräte, brennbare Materialien und unterschiedliche Arbeitsverfahren zum Alltag. Dadurch können vielfältige Brandgefahren entstehen, die im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes berücksichtigt werden müssen. Ob Tischlerei, Malerbetrieb, Sanitär- und Heizungsbau, Kfz-Werkstatt oder Elektrohandwerk: Ein durchdachtes Brandschutzkonzept hilft, Beschäftigte zu schützen, Schäden zu vermeiden und im Notfall richtig zu reagieren. Arbeitgeber sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Brandschutzmaßnahmen für ihren Betrieb erforderlich sind.
Die Grundlage bildet die Gefährdungsbeurteilung. Dabei werden mögliche Brandursachen und die jeweiligen Arbeitsbedingungen systematisch bewertet. In Handwerksbetrieben können beispielsweise Schleif- und Schweißarbeiten, offene Flammen, heiße Oberflächen, brennbare Flüssigkeiten, Staubablagerungen oder defekte elektrische Anlagen eine Rolle spielen. Auch die Lagerung von Lacken, Lösungsmitteln, Gasflaschen und anderen Gefahrstoffen kann besondere Schutzmaßnahmen erfordern. Welche Maßnahmen notwendig sind, richtet sich nach den konkreten Tätigkeiten, den vorhandenen Stoffen und den räumlichen Gegebenheiten.
Zu den wichtigen Aufgaben des Arbeitgebers gehört es, geeignete Maßnahmen gegen Brände festzulegen und die Beschäftigten über das richtige Verhalten im Brandfall zu unterweisen. Dazu zählen unter anderem die Bereitstellung geeigneter Feuerlöscher, die Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie klare Regeln für Alarmierung und Evakuierung. Arbeitsbereiche, Lagerflächen und Werkstätten sollten so organisiert sein, dass unnötige Brandlasten vermieden und Gefahrenquellen möglichst früh erkannt werden. Bei feuergefährlichen Arbeiten können zusätzliche Schutzmaßnahmen und gegebenenfalls besondere Freigabeverfahren erforderlich sein.
Ein weiterer zentraler Bestandteil ist die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Nach der ASR A2.2 sind bei normaler Brandgefährdung in der Regel fünf Prozent der Beschäftigten ein Richtwert für die erforderliche Anzahl. Je nach Gefährdungsbeurteilung, Betriebsgröße, Schichtbetrieb und besonderen Brandrisiken können zusätzliche Brandschutzhelfer notwendig sein. Gerade in Handwerksbetrieben mit wechselnden Einsatzorten oder unterschiedlichen Arbeitszeiten sollte sichergestellt werden, dass ausreichend geschulte Personen verfügbar sind, wenn sie benötigt werden.
In der Brandschutzhelfer-Ausbildung lernen Beschäftigte, Brandgefahren zu erkennen, einen Brand zu melden und sich bei einer Evakuierung richtig zu verhalten. Sie erfahren, wie geeignete Feuerlöscher ausgewählt und bei kleinen Entstehungsbränden eingesetzt werden können. Praktische Übungen am Feuerlöschtrainer helfen, die Handhabung kennenzulernen und im Ernstfall sicherer zu reagieren. Dabei steht der Eigenschutz immer an erster Stelle. Bei starker Rauchentwicklung, einem sich ausbreitenden Feuer oder einer unklaren Gefahrenlage darf kein riskanter Löschversuch unternommen werden. Gefährdete Personen müssen den Bereich verlassen und die Feuerwehr ist über den Notruf 112 zu alarmieren.
Auch die Dokumentation spielt eine wichtige Rolle. Unternehmen sollten relevante Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, durchgeführte Unterweisungen und erforderliche Schulungen nachvollziehbar festhalten. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben sich unter anderem aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und den einschlägigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Die ASR A2.2 beschreibt Maßnahmen gegen Brände; die DGUV Information 205-023 bietet Orientierung zur Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Brandschutzservice Ost bietet praxisnahe Brandschutzhelfer-Schulungen direkt im Unternehmen. Die Inhouse-Ausbildung verbindet verständliche Theorie mit praktischen Übungen am Feuerlöschtrainer und lässt sich auf die betrieblichen Gegebenheiten abstimmen. Handwerksbetriebe in Plauen, im Vogtland sowie in Treuen, Reichenbach, Zwickau, Chemnitz und Umgebung können ihre Beschäftigten gezielt auf Brandgefahren und den Ernstfall vorbereiten. So schaffen Sie eine solide Grundlage für mehr Sicherheit, klare Abläufe und einen wirksamen betrieblichen Brandschutz.

Wir schulen nur einen Mitarbeiter, unterbreiten Ihnen aber auch gerne eines unserer günstigen Gruppenangebote und stimmen den Ablauf individuell ab.
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Brandschutzhelfer-Ausbildung für Unternehmen – Bundesweit und praxisnah
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Jedes Unternehmen ist laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Vorschrift verpflichtet, eine ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern auszubilden. Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) schreibt vor, dass mindestens 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer geschult sein müssen – in vielen Branchen sogar mehr. Mit unserer praxisnahen Brandschutzhelfer-Ausbildung erfüllen Sie diese Pflicht zuverlässig und nachweisbar.
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