DGUV 205-023 · ArbSchG §10 · ASR A2.2
EIGENSCHUTZ
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Bei einem Brand zählt jede Sekunde. Trotzdem darf die eigene Sicherheit niemals vernachlässigt werden. Beschäftigte und Brandschutzhelfer müssen wissen, wie sie sich im Brandfall richtig verhalten, Gefahren erkennen und ihre persönlichen Grenzen einschätzen. Der Eigenschutz ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil der Brandschutzhelfer-Ausbildung und ein wichtiger Baustein der betrieblichen Notfallorganisation. Ziel ist es, Menschen vor Verletzungen und gesundheitlichen Schäden zu schützen und gleichzeitig eine geordnete Reaktion auf einen Brand zu ermöglichen.
Rauch, Hitze und Flammen können sich schnell ausbreiten und selbst vermeintlich kleine Brände zu einer ernsten Gefahr machen. Besonders gefährlich ist Brandrauch, der giftige Stoffe enthalten und innerhalb kurzer Zeit die Orientierung beeinträchtigen kann. Auch herabfallende Bauteile, explodierende Druckbehälter oder beschädigte elektrische Anlagen können zusätzliche Risiken verursachen. Deshalb gilt: Niemand sollte einen verrauchten Bereich betreten oder sich einem Feuer nähern, wenn dadurch die eigene Gesundheit gefährdet wird. Im Zweifel hat die Evakuierung Vorrang vor einem Löschversuch.
Brandschutzhelfer werden darauf vorbereitet, eine Situation möglichst früh einzuschätzen und angemessene Maßnahmen einzuleiten. Dazu gehören das Auslösen des Brandalarms, die Alarmierung der Feuerwehr über den Notruf 112 und die Unterstützung bei der Evakuierung, sofern dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ein Löschversuch darf nur bei einem kleinen, überschaubaren Entstehungsbrand erfolgen, wenn ein geeigneter Feuerlöscher vorhanden ist und ein sicherer Rückzugsweg offen bleibt. Sobald sich Rauch oder Feuer ausbreiten, die Sicht eingeschränkt wird oder die Lage unklar ist, muss der Löschversuch abgebrochen werden.
Zum Eigenschutz gehört auch, die betrieblichen Flucht- und Rettungswege zu kennen. Beschäftigte sollten wissen, wo sich Ausgänge, Feuerlöscher, Handfeuermelder und Sammelplätze befinden. Fluchtwege müssen frei bleiben und dürfen nicht durch Materialien, Waren oder Geräte blockiert werden. Ebenso wichtig ist es, Warnsignale ernst zu nehmen, Anweisungen zu befolgen und gefährdete Bereiche zügig zu verlassen. Aufzüge sind im Brandfall grundsätzlich nicht zu benutzen, sofern sie nicht ausdrücklich als dafür vorgesehene Evakuierungsaufzüge ausgelegt und freigegeben sind.
Besondere Vorsicht ist bei Fettbränden, elektrischen Anlagen und Lithium-Ionen-Akkus erforderlich. Wasser kann bei brennendem Speiseöl zu einer explosionsartigen Ausbreitung des brennenden Fetts führen. Bei elektrischen Anlagen müssen die möglichen elektrischen Gefahren und die Eignung des Löschmittels berücksichtigt werden. Beschädigte oder brennende Lithium-Ionen-Akkus können gefährliche Gase freisetzen und sich erneut entzünden. Hier sind die betrieblichen Notfallvorgaben und die fachlichen Sicherheitshinweise entscheidend. Beschäftigte sollten keine improvisierten Löschmaßnahmen durchführen, wenn sie die Gefahren nicht sicher beurteilen können.
Arbeitgeber müssen im Rahmen des Arbeitsschutzes geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und ihre Beschäftigten über das Verhalten im Brandfall unterweisen. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für die betriebliche Brandschutzorganisation. Die ASR A2.2 sowie die DGUV Information 205-023 geben wichtige Hinweise zu Brandschutzmaßnahmen und zur Ausbildung von Brandschutzhelfern. Regelmäßige Unterweisungen und praktische Übungen helfen, Unsicherheiten abzubauen und im Notfall schneller richtig zu reagieren.
Brandschutzservice Ost unterstützt Unternehmen mit praxisnahen Brandschutzhelfer-Schulungen direkt im Betrieb. Die Ausbildung vermittelt, wie Brandgefahren erkannt, Alarmierungswege genutzt und Löschversuche sicher eingeschätzt werden. Praktische Übungen am Feuerlöschtrainer ergänzen die theoretischen Inhalte. Unternehmen in Plauen, im Vogtland, in Treuen, Reichenbach, Zwickau, Chemnitz und Umgebung können ihre Beschäftigten so gezielt auf den Ernstfall vorbereiten. Denn im betrieblichen Brandschutz gilt immer: Menschenleben schützen, Gefahren vermeiden und sich niemals unnötig selbst in Gefahr bringen.

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