DGUV 205-023 · ArbSchG §10 · ASR A2.2
Brandklasse L
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Lithium-Ionen-Akkus sind heute in zahlreichen Arbeitsbereichen zu finden. Sie versorgen Smartphones, Laptops, Elektrowerkzeuge, E-Bikes, E-Roller und viele weitere Geräte mit Energie. Gleichzeitig bringen sie besondere Brandgefahren mit sich, die sich deutlich von herkömmlichen Bränden unterscheiden können. Mit der überarbeiteten internationalen Norm ISO 3941:2026 wurde die neue Brandklasse L für Brände von Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien eingeführt. Für Unternehmen, Brandschutzhelfer und Sicherheitsverantwortliche wird es damit noch wichtiger, die besonderen Risiken dieser Akkus zu kennen und geeignete Maßnahmen für den Brandfall festzulegen.
Eine zentrale Gefahr ist das sogenannte thermische Durchgehen, auch Thermal Runaway genannt. Dabei gerät eine Akkuzelle durch Beschädigung, Überhitzung, einen internen Kurzschluss oder andere Störungen in eine unkontrollierte Reaktion. Die Temperatur steigt stark an, brennbare und gesundheitsschädliche Gase können austreten und weitere Zellen können sich entzünden. Dadurch kann sich ein Akkubrand innerhalb kurzer Zeit ausbreiten. Selbst wenn die sichtbaren Flammen erloschen sind, kann sich der Akku erneut entzünden. Rauch und austretende Gase können zudem gefährliche Stoffe enthalten, weshalb der Kontakt mit dem Rauch unbedingt vermieden werden muss.
Erste Warnzeichen können eine ungewöhnlich starke Erwärmung, ein aufgeblähter Akku, Zischen, ungewöhnliche Gerüche, Rauch oder austretende Flüssigkeit sein. Wird ein solches Verhalten festgestellt, darf der Akku nicht weiter benutzt oder geladen werden. Beschäftigte sollten andere Personen warnen, Abstand halten und den betrieblich festgelegten Notfallablauf einleiten. Bei Rauchentwicklung, einer erkennbaren thermischen Reaktion oder einem beginnenden Brand müssen der Gefahrenbereich verlassen und die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden. Ein rauchender oder bereits reagierender Akku darf nicht in den Händen aus dem Gebäude getragen werden. Die eigene Sicherheit hat immer Vorrang.
Bei der Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Akkus gelten besondere Anforderungen. Nach den Sicherheitshinweisen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ist vor allem die Kühlung von Bedeutung. Wasser besitzt einen hohen Kühleffekt und kann dazu beitragen, die Ausbreitung des Brandes sowie das Übergreifen der thermischen Reaktion auf weitere Zellen zu begrenzen. Ein Akku lässt sich jedoch nicht in jeder Situation vollständig löschen, weil das Löschmittel den Brand im Inneren einer geschlossenen Zelle möglicherweise nicht erreicht. Auch nach einem scheinbaren Löscherfolg besteht die Gefahr einer erneuten Entzündung. Deshalb darf aus der neuen Brandklasse L keine pauschale Empfehlung abgeleitet werden, jeden Akku mit einem beliebigen Feuerlöscher selbst zu bekämpfen.
Ob ein Löschversuch durch einen Brandschutzhelfer vertretbar ist, muss anhand der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung und der festgelegten Maßnahmen beurteilt werden. Bei kleinen Akkus kann dies unter geeigneten Bedingungen und durch entsprechend unterwiesene Personen in Betracht kommen. Bei größeren Akkus, mehreren betroffenen Batterien, starker Rauchentwicklung oder einer unklaren Gefahrenlage ist die Brandbekämpfung Aufgabe der Feuerwehr. CO₂-Löscher oder herkömmliche Metallbrandlöscher sind nicht pauschal als geeignete Lösung für Lithium-Ionen-Akku-Brände anzusehen. Maßgeblich sind die konkrete Batterie, die vorhandenen Schutzmaßnahmen, die Herstellerangaben und das betriebliche Notfallkonzept.
Unternehmen sollten deshalb nicht erst im Brandfall überlegen, wie mit Lithium-Akkus umzugehen ist. Bereits die Gefährdungsbeurteilung sollte berücksichtigen, welche Akkus eingesetzt, geladen, gelagert und transportiert werden. Beschädigte Akkus dürfen nicht weiterverwendet werden, und Ladebereiche sollten passend zu den betrieblichen Risiken gestaltet sein. Beschäftigte müssen wissen, welche Warnzeichen ernst zu nehmen sind, wie ein Notfall gemeldet wird und wann sie sich unverzüglich zurückziehen müssen. Auch die sichere Lagerung und der Umgang mit beschädigten oder auffälligen Akkus gehören in ein durchdachtes Brandschutzkonzept.
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