DGUV 205-023 · ArbSchG §10 · ASR A2.2
EVAKUIERUNGSHELFER
Mit unseren leicht verständlichen und kurz gehaltenen Schulungen, sind wir Ihr zuverlässiger Partner für die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter nach den Vorgaben der DGUV, des Arbeitsschutzgesetzes und den Versicherungen.
Einzel- & Gruppenkurse · beeindruckende Praxis · informative Theorie · Inhouse-Schulung · alle Branchen · Dauer nur 3 - 4h
Wenn in einem Unternehmen ein Brand ausbricht oder eine andere akute Gefahr entsteht, zählt jede Minute. Rauchentwicklung, unübersichtliche Fluchtwege oder Unsicherheit unter den Beschäftigten können dazu führen, dass Menschen gefährdet werden und eine geordnete Räumung erschwert wird. Deshalb ist es wichtig, betriebliche Abläufe für Notfälle festzulegen und Mitarbeiter mit entsprechenden Aufgaben vorzubereiten. Evakuierungshelfer können dabei unterstützen, dass Beschäftigte und Besucher ein Gebäude im Gefahrenfall möglichst schnell und geordnet verlassen. Sie tragen dazu bei, dass festgelegte Abläufe eingehalten werden und die betriebliche Notfallorganisation funktioniert.
Die Aufgaben von Evakuierungshelfern unterscheiden sich von denen der Brandschutzhelfer, auch wenn sich beide Funktionen in der Praxis ergänzen können. Brandschutzhelfer unterstützen insbesondere bei der Brandbekämpfung von Entstehungsbränden, soweit dies ohne Eigengefährdung möglich ist, und wirken bei der betrieblichen Brandschutzorganisation mit. Evakuierungshelfer konzentrieren sich dagegen auf die Unterstützung bei der Räumung von Gebäuden und Bereichen. Sie können beispielsweise auf die Nutzung gekennzeichneter Fluchtwege hinweisen, Personen zum Verlassen des Gefahrenbereichs auffordern und dafür sorgen, dass die vorgesehenen Sammelplätze angesteuert werden. Welche Aufgaben im Einzelnen übernommen werden, sollte das Unternehmen vorab eindeutig festlegen.
Eine wichtige Voraussetzung für eine wirksame Evakuierung ist die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten. Evakuierungshelfer sollten wissen, wo sich Flucht- und Rettungswege befinden, welche Ausgänge genutzt werden können und wo die vorgesehenen Sammelplätze liegen. Ebenso wichtig ist es, die betrieblichen Alarmierungswege zu kennen und zu wissen, wer im Notfall informiert werden muss. In Unternehmen mit mehreren Etagen, großen Hallen oder weitläufigen Betriebsbereichen kann es sinnvoll sein, Zuständigkeiten für einzelne Gebäudeteile festzulegen. Auch Besucher, Fremdfirmen und Personen, die mit den Räumlichkeiten nicht vertraut sind, müssen bei der Planung berücksichtigt werden.
Im Rahmen einer Schulung lernen die Teilnehmer, wie eine Evakuierung vorbereitet und unterstützt werden kann. Dazu gehören die Bedeutung klarer Anweisungen, das Erkennen möglicher Hindernisse sowie der Umgang mit unübersichtlichen Situationen. Die Teilnehmer erfahren, warum Aufzüge bei einem Brand grundsätzlich nicht benutzt werden sollten, sofern keine speziell dafür vorgesehene und freigegebene Lösung besteht. Außerdem wird vermittelt, dass niemand durch riskantes Verhalten gefährdet werden darf. Evakuierungshelfer sind keine Einsatzkräfte der Feuerwehr und sollen keine gefährlichen Rettungsversuche unternehmen. Bei Rauch, starker Hitze oder einer anderen unmittelbaren Gefahr müssen sie sich selbst in Sicherheit bringen und die zuständigen Einsatzkräfte alarmieren.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Kommunikation. Im Notfall müssen Informationen möglichst verständlich und ruhig weitergegeben werden. Beschäftigte sollten wissen, welche Anweisungen gelten, wo sie das Gebäude verlassen und an welchem Sammelplatz sie sich einfinden sollen. Nach der Räumung kann anhand der betrieblichen Abläufe geprüft werden, ob wichtige Bereiche geräumt wurden und ob Informationen über vermisste oder möglicherweise gefährdete Personen vorliegen. Die Feststellung, ob sich tatsächlich noch Menschen im Gebäude befinden, muss dabei innerhalb der festgelegten Zuständigkeiten erfolgen. Niemand sollte zur Kontrolle in einen gefährlichen Bereich zurückkehren.
Wie viele Evakuierungshelfer benötigt werden, hängt von den betrieblichen Bedingungen ab. Zu berücksichtigen sind beispielsweise die Anzahl der Beschäftigten, die Größe und Aufteilung des Gebäudes, die Zahl der Etagen, die Arbeitszeiten, der Schichtbetrieb sowie die Anwesenheit von Besuchern. Auch die besonderen Bedürfnisse von Personen, die bei einer Räumung Unterstützung benötigen, sollten in der Planung berücksichtigt werden. Eine pauschale Anzahl ist deshalb nicht für jedes Unternehmen geeignet. Entscheidend ist, dass die Aufgaben im Notfall tatsächlich wahrgenommen werden können und auch bei Urlaub, Krankheit oder unterschiedlichen Arbeitszeiten ausreichend geeignete Personen verfügbar sind.
Die organisatorischen Anforderungen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, den betrieblichen Gegebenheiten und den einschlägigen Arbeitsschutzvorgaben. Unternehmen sollten Zuständigkeiten festlegen, Beschäftigte über das Verhalten im Notfall unterweisen und die Abläufe bei Bedarf durch Räumungsübungen überprüfen. Ob und in welchem Umfang besondere Maßnahmen erforderlich sind, muss anhand der konkreten Situation beurteilt werden. Evakuierungshelfer können dabei ein sinnvoller Bestandteil einer gut organisierten betrieblichen Notfallplanung sein.
Brandschutzservice Ost unterstützt Unternehmen in Plauen, im Vogtland und in der umliegenden Region, beispielsweise in Treuen, Reichenbach, Zwickau, Chemnitz, Hof, Gera und Schleiz, bei der praxisnahen Vorbereitung auf betriebliche Notfälle. Gemeinsam können die betrieblichen Anforderungen betrachtet und passende Schulungsmaßnahmen abgestimmt werden. Ziel ist es, klare Abläufe zu vermitteln, Verantwortlichkeiten verständlich zu machen und die Sicherheit der Beschäftigten zu verbessern. Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf den Ernstfall vor und informieren Sie sich über geeignete Schulungen für Ihre Mitarbeiter.

Wir schulen nur einen Mitarbeiter, unterbreiten Ihnen aber auch gerne eines unserer günstigen Gruppenangebote und stimmen den Ablauf individuell ab.
Rufen Sie uns an
Senden Sie uns eine Email
info@brandschutzservice-ost.de
Senden Sie uns eine Nachricht
Brandschutzhelfer-Ausbildung für Unternehmen – Bundesweit und praxisnah
Sicherheit im Betrieb ist kein Zufall – sie beginnt mit gut geschulten Mitarbeitern. Wir sind Ihr kompetenter Partner für die Ausbildung von Brandschutzhelfern in Unternehmen und Betrieben in ganz Deutschland. Wir kommen direkt zu Ihnen vor Ort, egal ob kleines Unternehmen, Mittelstand oder großer Industriebetrieb, und machen Ihre Mitarbeiter fit für den Ernstfall.
Jedes Unternehmen ist laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Vorschrift verpflichtet, eine ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern auszubilden. Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) schreibt vor, dass mindestens 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer geschult sein müssen – in vielen Branchen sogar mehr. Mit unserer praxisnahen Brandschutzhelfer-Ausbildung erfüllen Sie diese Pflicht zuverlässig und nachweisbar.
Unsere Schulungen kombinieren Theorie und praktische Übungen am Feuerlöscher, sodass Ihre Mitarbeiter im Ernstfall schnell, sicher und richtig reagieren können. So sorgen Sie nicht nur für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch für ein sicheres Gefühl in Ihrem Betrieb.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung: Wir bilden Brandschutzhelfer bundesweit aus, individuell abgestimmt auf Ihr Unternehmen. Schützen Sie Ihre Mitarbeiter, Ihre Werte und Ihr Unternehmen – mit dem Brandschutzservice Ost.
Jetzt unverbindlich anfragen und die Sicherheit in Ihrem Betrieb auf das nächste Level bringen!
