DGUV 205-023 · ArbSchG §10 · ASR A2.2
DGUV 205-041
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Lithium-Ionen-Batterien sind aus dem betrieblichen Alltag kaum noch wegzudenken. Sie befinden sich in Smartphones, Laptops, Akkuwerkzeugen, E-Bikes, Elektrofahrzeugen und vielen weiteren Geräten. Durch ihre hohe Energiedichte können sie viel Energie auf kleinem Raum speichern. Bei sachgemäßer Verwendung sind sie grundsätzlich sicher. Werden Batterien jedoch beschädigt, falsch geladen oder ungeeignet gelagert, können erhebliche Brand- und Gesundheitsgefahren entstehen. Die DGUV Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien“ aus Februar 2024 bietet Unternehmen wichtige Orientierung, um solche Gefahren zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Die Veröffentlichung richtet sich insbesondere an Unternehmen, Führungskräfte, Brandschutzverantwortliche und weitere Personen, die mit Lithium-Ionen-Batterien arbeiten oder deren Einsatz organisieren. Sie behandelt mögliche Gefahren entlang des gesamten Lebenszyklus einer Batterie – von der Verwendung über das Laden und Lagern bis hin zur Entsorgung und zum Recycling. Zu den möglichen Ursachen für Brandereignisse zählen Qualitätsmängel, mechanische Beschädigungen, Kurzschlüsse, ungeeignete Ladegeräte und Fehler bei der Ladeinfrastruktur. Deshalb sollten Betriebe nicht erst reagieren, wenn ein Akku auffällig wird, sondern bereits im Vorfeld geeignete Schutzmaßnahmen einplanen.
Ein zentraler Bestandteil ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung beziehungsweise Brandrisikoanalyse. Unternehmen sollten prüfen, welche Lithium-Ionen-Batterien vorhanden sind, wie sie eingesetzt werden, wo sie geladen und gelagert werden und welche Mengen sich an einem Ort befinden. Dabei spielen auch der Zustand der Batterien, der Ladezustand, die räumlichen Bedingungen und mögliche Auswirkungen eines Brandes auf benachbarte Bereiche eine Rolle. Aus dieser Bewertung werden geeignete Maßnahmen abgeleitet. Je nach betrieblicher Situation können beispielsweise getrennte Ladebereiche, geeignete Lagerflächen, organisatorische Regeln oder zusätzliche bauliche Schutzmaßnahmen erforderlich sein.
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Zustand der Batterien. Aufgeblähte Gehäuse, Verformungen, Beschädigungen, ungewöhnliche Gerüche, austretende Flüssigkeit, auffällige Erwärmung oder Rauch können auf einen kritischen Zustand hinweisen. Solche Akkus dürfen nicht weiterverwendet oder geladen werden. Beschäftigte müssen wissen, an wen sie Auffälligkeiten melden und welche betrieblichen Abläufe dann gelten. Beschädigte oder verdächtige Batterien dürfen nicht unüberlegt transportiert oder in gewöhnlichen Sammelbehältern abgelegt werden. Der weitere Umgang muss entsprechend der Gefährdung und den fachlichen Vorgaben organisiert werden.
Auch das Laden und Lagern spielt eine wesentliche Rolle. Lithium-Ionen-Batterien sollten ausschließlich mit geeigneten, vom Hersteller vorgesehenen Ladegeräten betrieben werden. Mechanische Beschädigungen, ungeeignete Temperaturen und die Nähe zu brennbaren Materialien können das Risiko erhöhen. Lade- und Lagerbereiche sollten deshalb passend zur betrieblichen Gefährdung gestaltet und Flucht- sowie Rettungswege freigehalten werden. Die Herstellerangaben sind zu beachten. Welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, hängt unter anderem vom Batterietyp, der Lagermenge, dem Ladezustand und den räumlichen Gegebenheiten ab.
Kommt es zu einer auffälligen Erwärmung, Rauchentwicklung oder einem Brand, ist eine klare Notfallorganisation entscheidend. Beschäftigte müssen wissen, wie sie andere Personen warnen, den Gefahrenbereich verlassen und die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren. Rauch und austretende Gase dürfen nicht eingeatmet werden. Ein Löschversuch ist nur dann vertretbar, wenn er nach den betrieblichen Vorgaben möglich ist und keine Eigengefährdung besteht. Lithium-Ionen-Batterien können sich nach einem scheinbaren Löscherfolg erneut entzünden. Deshalb dürfen betroffene Akkus nicht als ungefährlich angesehen werden, nur weil keine Flammen mehr sichtbar sind. Die DGUV Information bietet hierzu eine wichtige Grundlage für die Planung geeigneter betrieblicher Brandschutzmaßnahmen.
Für Unternehmen bedeutet das: Der Brandschutz bei Lithium-Ionen-Batterien ist nicht allein eine Frage des richtigen Feuerlöschers. Entscheidend sind das frühzeitige Erkennen von Gefahren, eine sichere Organisation von Laden und Lagerung, klare Zuständigkeiten und die Unterweisung der Beschäftigten. Die DGUV Information 205-041 unterstützt dabei, Risiken systematisch zu betrachten und passende Maßnahmen für den eigenen Betrieb abzuleiten. Sie ersetzt keine individuelle Gefährdungsbeurteilung, bietet aber eine wichtige fachliche Orientierung für deren Erstellung.
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