DGUV 205-023     ·     ArbSchG §10     ·     ASR A2.2

BRANDSCHUTZPFLICHT

Mit unseren leicht verständlichen und kurz gehaltenen Schulungen, sind wir Ihr zuverlässiger Partner für die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter nach den Vorgaben der DGUV, des Arbeitsschutzgesetzes und den Versicherungen.

 

 

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Die Brandschutzpflicht gehört zu den wichtigen Aufgaben jedes Unternehmens. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass Beschäftigte bei einem Brand geschützt sind und im Notfall schnell und sicher reagieren können. Doch welche gesetzlichen Brandschutzpflichten gelten für Unternehmen, welche Maßnahmen sind vorgeschrieben und wann müssen Brandschutzhelfer ausgebildet werden? Brandschutzservice Ost unterstützt Unternehmen mit praxisnahen Brandschutzhelfer-Schulungen und hilft dabei, die betrieblichen Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz umzusetzen.

Die gesetzliche Grundlage bildet unter anderem § 10 des Arbeitsschutzgesetzes. Danach müssen Arbeitgeber abhängig von der Art der Arbeitsstätte, den ausgeübten Tätigkeiten und der Anzahl der Beschäftigten geeignete Maßnahmen für die Brandbekämpfung und Evakuierung treffen. Außerdem müssen ausreichend geeignete Personen benannt werden, die entsprechende Aufgaben übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung dieser Personen müssen zu den Beschäftigten und den besonderen Gefahren im Betrieb passen.

Eine zentrale Rolle spielt dabei die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Sie lernen, wie Entstehungsbrände erkannt werden, welche Feuerlöscheinrichtungen im Betrieb vorhanden sind und wie diese sicher eingesetzt werden. Ebenso gehören das Verhalten im Brandfall, die Alarmierung und die Unterstützung bei der Evakuierung zu den wichtigen Ausbildungsinhalten. Ziel ist es, Entstehungsbrände möglichst früh und ohne Eigengefährdung bekämpfen zu können und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass gefährdete Personen den Gefahrenbereich sicher verlassen.

Wie viele Brandschutzhelfer ein Unternehmen benötigt, hängt von der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung ab. Bei normaler Brandgefährdung sind nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 in der Regel fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung oder besonderen betrieblichen Bedingungen kann eine größere Anzahl erforderlich sein. Auch Schichtarbeit, Urlaub, Krankheit, Außendienst und die Anwesenheit betriebsfremder Personen müssen bei der Planung berücksichtigt werden. Entscheidend ist, dass im Ernstfall genügend ausgebildete Brandschutzhelfer verfügbar sind. 

Neben der Ausbildung von Brandschutzhelfern müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten regelmäßig über Brandgefahren, vorhandene Brandschutzeinrichtungen und das richtige Verhalten im Notfall unterweisen. Die Brandschutzunterweisung erfolgt grundsätzlich mindestens einmal jährlich und sollte dokumentiert werden. Neue Mitarbeiter müssen im Rahmen ihrer Erstunterweisung mit den wesentlichen betrieblichen Brandschutzmaßnahmen vertraut gemacht werden. Eine Brandschutzhelfer-Ausbildung ersetzt diese allgemeine Unterweisung nicht, sondern ergänzt sie um spezielle Kenntnisse und praktische Fähigkeiten.

Die ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ beschreibt wichtige Anforderungen an den betrieblichen Brandschutz, darunter Feuerlöscheinrichtungen und organisatorische Maßnahmen. Die aktuelle Fassung wurde 2025 geändert. Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob ihre bestehenden Brandschutzmaßnahmen zur aktuellen Gefährdungssituation passen. Besonders in Werkstätten, Produktionsbetrieben, Lagerhallen oder Bereichen mit leicht entzündlichen Stoffen können zusätzliche Maßnahmen notwendig sein. 

Mit einer professionellen Brandschutzhelfer-Ausbildung schaffen Unternehmen eine wichtige Voraussetzung für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz. Brandschutzservice Ost bietet praxisorientierte Schulungen für Unternehmen und vermittelt das notwendige Wissen für den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen. Auf Wunsch kann die Ausbildung direkt im Betrieb stattfinden, sodass die Teilnehmenden mit den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort vertraut gemacht werden. Durch theoretische Grundlagen und praktische Löschübungen werden die Beschäftigten gezielt auf mögliche Gefahrensituationen vorbereitet.

Wer seine Brandschutzpflichten ernst nimmt, schützt nicht nur Beschäftigte und Besucher, sondern trägt auch zum Schutz von Gebäuden, Anlagen und betrieblichen Abläufen bei. Lassen Sie prüfen, welche Brandschutzmaßnahmen für Ihren Betrieb erforderlich sind und wie viele Brandschutzhelfer sinnvollerweise ausgebildet werden sollten. Brandschutzservice Ost unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung Ihrer Brandschutzhelfer-Schulung – praxisnah, verständlich und auf die Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt.

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Brandschutzhelfer-Ausbildung für Unternehmen – Bundesweit und praxisnah

Sicherheit im Betrieb ist kein Zufall – sie beginnt mit gut geschulten Mitarbeitern. Wir sind Ihr kompetenter Partner für die Ausbildung von Brandschutzhelfern in Unternehmen und Betrieben in ganz Deutschland. Wir kommen direkt zu Ihnen vor Ort, egal ob kleines Unternehmen, Mittelstand oder großer Industriebetrieb, und machen Ihre Mitarbeiter fit für den Ernstfall.

Jedes Unternehmen ist laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV-Vorschrift verpflichtet, eine ausreichende Zahl von Brandschutzhelfern auszubilden. Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) schreibt vor, dass mindestens 5 % der Mitarbeiter als Brandschutzhelfer geschult sein müssen – in vielen Branchen sogar mehr. Mit unserer praxisnahen Brandschutzhelfer-Ausbildung erfüllen Sie diese Pflicht zuverlässig und nachweisbar.

Unsere Schulungen kombinieren Theorie und praktische Übungen am Feuerlöscher, sodass Ihre Mitarbeiter im Ernstfall schnell, sicher und richtig reagieren können. So sorgen Sie nicht nur für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch für ein sicheres Gefühl in Ihrem Betrieb.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung: Wir bilden Brandschutzhelfer bundesweit aus, individuell abgestimmt auf Ihr Unternehmen. Schützen Sie Ihre Mitarbeiter, Ihre Werte und Ihr Unternehmen – mit dem Brandschutzservice Ost.

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