DGUV 205-023 · ArbSchG §10 · ASR A2.2
NOTFALLORGANISATION
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Eine funktionierende Notfallorganisation ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Wenn in einem Unternehmen ein Feuer ausbricht, müssen Beschäftigte wissen, wie sie sich verhalten, wen sie alarmieren und welche Bereiche sie verlassen müssen. Unklare Zuständigkeiten und fehlende Abläufe können wertvolle Zeit kosten und Menschen gefährden. Deshalb sollten Unternehmen ihre Maßnahmen für den Brandfall frühzeitig planen, regelmäßig überprüfen und ihre Beschäftigten entsprechend unterweisen. Eine gut organisierte Reaktion hilft dabei, Panik zu vermeiden und die Sicherheit aller anwesenden Personen zu verbessern.
Die Grundlage der betrieblichen Notfallorganisation bildet die Gefährdungsbeurteilung. Dabei werden mögliche Brandgefahren, betriebliche Abläufe, bauliche Gegebenheiten und besondere Risiken berücksichtigt. Ein Bürogebäude stellt beispielsweise andere Anforderungen als eine Werkstatt, eine Lagerhalle oder ein Produktionsbetrieb. Auch die Anzahl der Beschäftigten, Schichtarbeit, Besucher, Fremdfirmen und Personen, die bei einer Evakuierung Unterstützung benötigen, spielen eine Rolle. Auf dieser Grundlage legt der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen und klare Verhaltensregeln fest.
Zu einer wirksamen Notfallorganisation gehören eindeutige Alarmierungswege. Beschäftigte müssen wissen, wie sie einen Brand melden, wie der interne Alarm ausgelöst wird und wann die Feuerwehr über den Notruf 112 zu verständigen ist. Ebenso wichtig sind klare Anweisungen zur Räumung des Gebäudes, zur Nutzung der Fluchtwege und zum Verhalten am Sammelplatz. Die Informationen sollten leicht verständlich sein und allen Beschäftigten bekannt gemacht werden. Neue Mitarbeitende sowie regelmäßig anwesende Fremdfirmen müssen die für sie relevanten Regeln ebenfalls kennen.
Brandschutzhelfer übernehmen innerhalb der betrieblichen Organisation wichtige Aufgaben. Sie unterstützen beispielsweise bei der Alarmierung, können bei einer Evakuierung helfen und dürfen unter sicheren Bedingungen einen Löschversuch bei einem kleinen Entstehungsbrand unternehmen. Dabei gilt immer der Grundsatz des Eigenschutzes: Niemand darf sich selbst gefährden. Brandschutzhelfer sind keine Ersatzkräfte für die Feuerwehr und müssen bei einer gefährlichen oder unübersichtlichen Situation den Rückzug antreten. Ihre Aufgaben und Zuständigkeiten sollten im Unternehmen klar festgelegt sein.
Auch die Bereitstellung geeigneter Feuerlöscheinrichtungen, die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege sowie die regelmäßige Kontrolle der betrieblichen Brandschutzmaßnahmen gehören zur Organisation. Je nach Betrieb können eine Brandschutzordnung, Alarmpläne, Räumungsübungen und weitere Notfallregelungen erforderlich oder sinnvoll sein. Entscheidend ist, dass die festgelegten Maßnahmen zum tatsächlichen Gefährdungsprofil passen und im Ernstfall praktisch funktionieren. Eine Dokumentation hilft dabei, Zuständigkeiten, Unterweisungen und durchgeführte Übungen nachvollziehbar festzuhalten.
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich unter anderem aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und den einschlägigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Die ASR A2.2 enthält Anforderungen an Maßnahmen gegen Brände. Die ASR A2.3 behandelt Fluchtwege und Notausgänge. Ergänzend bietet die DGUV Information 205-023 Orientierung für die Ausbildung und den Einsatz von Brandschutzhelfern. Welche Maßnahmen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von der Gefährdungsbeurteilung und den betrieblichen Bedingungen ab.
Brandschutzservice Ost unterstützt Unternehmen mit praxisnahen Brandschutzhelfer-Schulungen direkt vor Ort. Die Ausbildung verbindet verständliche Theorie mit praktischen Übungen am Feuerlöschtrainer und hilft Beschäftigten, ihre Aufgaben im Notfall besser zu verstehen. Unternehmen in Plauen, im Vogtland sowie in Treuen, Reichenbach, Zwickau, Chemnitz und Umgebung können so einen wichtigen Beitrag zu einer funktionierenden Notfallorganisation leisten. Denn im Brandfall kommt es darauf an, dass jeder weiß, was zu tun ist, Alarmierungswege funktionieren und die Sicherheit der Menschen an erster Stelle steht.

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