DGUV 205-023     ·     ArbSchG §10     ·     ASR A2.2

FETTBRAND

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Fettbrände gehören zu den besonders gefährlichen Brandereignissen in gewerblichen und privaten Küchen. Sie entstehen häufig, wenn Speiseöle oder Fette stark erhitzt werden und sich entzünden. Innerhalb kürzester Zeit können hohe Flammen entstehen, die sich auf Dunstabzugshauben, Kücheneinrichtungen oder andere brennbare Materialien ausbreiten. Besonders gefährlich ist der Versuch, einen Fettbrand mit Wasser zu löschen. Dabei kann es zu einer explosionsartigen Ausbreitung des brennenden Fetts kommen, wodurch Menschen schwer verletzt werden können. Deshalb ist es wichtig, dass Mitarbeiter in Gastronomie, Kantinen und anderen Küchenbereichen die besonderen Risiken kennen und wissen, wie sie im Brandfall richtig reagieren.

Ein Fettbrand entsteht beispielsweise, wenn Speiseöl in einer Fritteuse, einem Topf oder einer Pfanne überhitzt wird. Wird die Zündtemperatur erreicht, kann sich das Fett entzünden. Die Brandentwicklung kann sehr schnell erfolgen, vor allem wenn sich größere Mengen heißen Öls oder Fetts in einem Behälter befinden. Auch unbeaufsichtigte Kochvorgänge, technische Defekte oder unsachgemäße Bedienung von Küchengeräten können das Risiko erhöhen. In gewerblichen Küchen kommen häufig lange Betriebszeiten, hohe Temperaturen und mehrere gleichzeitig laufende Arbeitsprozesse hinzu. Eine sorgfältige Arbeitsorganisation und die regelmäßige Kontrolle der Geräte sind daher wichtige Bestandteile des vorbeugenden Brandschutzes.

Die wichtigste Regel bei einem Fettbrand lautet: Niemals Wasser verwenden. Wasser sinkt im heißen Fett ab, verdampft schlagartig und schleudert dabei brennendes Fett in die Umgebung. Dadurch entsteht eine gefährliche Feuerwolke, die zu schweren Verbrennungen führen und weitere Gegenstände entzünden kann. Auch das Bewegen eines brennenden Topfes oder einer Pfanne ist gefährlich, weil heißes Fett verschüttet werden kann. Beschäftigte sollten deshalb keine improvisierten Löschversuche unternehmen und sich nicht unnötig der Flamme nähern.

Für Fettbrände gibt es spezielle Fettbrandlöscher, die für die Brandklasse F geeignet sind. Das Löschmittel wirkt so, dass es die brennende Fettoberfläche abdeckt und die weitere Verbrennung unter geeigneten Bedingungen unterbindet. Bei der Auswahl müssen die Kennzeichnung des Feuerlöschers und die Herstellerangaben beachtet werden. Nicht jeder Feuerlöscher eignet sich für einen Fettbrand. Insbesondere Wasserlöscher sind hierfür ungeeignet. Auch eine Löschdecke ist keine pauschal sichere Lösung für jeden Fettbrand, da sie bei größeren oder heftig brennenden Fettmengen nicht zuverlässig helfen kann und beim Einsatz zusätzliche Gefahren entstehen können.

Kommt es zu einem Fettbrand, müssen Beschäftigte zunächst die Situation einschätzen und andere Personen warnen. Wenn es gefahrlos möglich ist, kann die Energiezufuhr des betroffenen Geräts abgeschaltet werden. Ein brennender Topf oder eine Pfanne darf jedoch nicht angehoben oder getragen werden. Ist der Brand nicht unmittelbar und sicher zu beherrschen, muss der Gefahrenbereich verlassen und die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden. Türen sollten, sofern dies ohne Eigengefährdung möglich ist, geschlossen werden, um eine weitere Ausbreitung von Rauch und Feuer zu begrenzen. Die Sicherheit der Menschen hat immer Vorrang vor dem Schutz von Geräten oder Gebäuden.

Vorbeugende Maßnahmen sind besonders wichtig, um Fettbrände zu vermeiden. Fritteusen und andere Küchengeräte müssen entsprechend den Herstellerangaben betrieben und regelmäßig kontrolliert werden. Temperaturbegrenzungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden. Fettablagerungen in Dunstabzugshauben und Lüftungsanlagen sollten im Rahmen der vorgesehenen Wartungs- und Reinigungsmaßnahmen entfernt werden, da sie einen Brand begünstigen und seine Ausbreitung fördern können. Außerdem müssen geeignete Feuerlöscher vorhanden, gut erreichbar und ordnungsgemäß instand gehalten sein. Mitarbeiter sollten wissen, wo sich diese befinden und wie im Brandfall alarmiert wird.

In der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung sind die besonderen Brandrisiken von Küchen zu berücksichtigen. Je nach Nutzung und Ausstattung können zusätzliche organisatorische oder technische Maßnahmen erforderlich sein. Eine verständliche Brandschutzunterweisung hilft Beschäftigten, Gefahren frühzeitig zu erkennen und im Notfall richtig zu handeln. Bei der Brandschutzhelfer-Ausbildung werden unter anderem Brandklassen, Löschmittel und die Grenzen eines Löschversuchs vermittelt. Die ASR A2.2 und die DGUV Information 205-023 bilden hierfür wichtige fachliche Grundlagen.

Brandschutzservice Ost unterstützt Unternehmen in Plauen, im Vogtland und in der umliegenden Region, beispielsweise in Treuen, Reichenbach, Zwickau, Chemnitz, Hof, Gera und Schleiz, mit praxisnahen Brandschutzschulungen. Wir vermitteln, wie Fettbrände entstehen, welche Löschmittel geeignet sind und warum Wasser bei brennendem Speiseöl lebensgefährlich sein kann. Bereiten Sie Ihre Mitarbeiter auf typische Brandgefahren vor und stärken Sie den Brandschutz in Ihrer Küche oder Ihrem Betrieb.

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