DGUV 205-023     ·     ArbSchG §10     ·     ASR A2.2

SICHEITSKENNZEICHNUNGEN

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Sicherheitskennzeichnungen helfen Mitarbeitern, Besuchern und Fremdfirmen, Gefahren zu erkennen und sich in einem Gebäude richtig zu orientieren. Besonders im Brandfall können gut sichtbare Schilder entscheidend sein, weil Menschen schnell erkennen müssen, wo sich Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher und andere Sicherheitseinrichtungen befinden. Eine verständliche Kennzeichnung ist deshalb ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Brandschutzorganisation. Unternehmen sollten sicherstellen, dass die erforderlichen Sicherheitszeichen vorhanden, gut erkennbar und passend zu den örtlichen Gegebenheiten angebracht sind.

Zu den wichtigsten Sicherheitszeichen im Brandschutz gehören Kennzeichnungen für Fluchtwege und Notausgänge. Sie zeigen an, in welche Richtung Personen ein Gebäude verlassen können und wo sich vorgesehene Ausgänge befinden. Gerade in größeren Gebäuden, Lagerhallen, Produktionsstätten oder Bürokomplexen kann eine eindeutige Wegeführung entscheidend sein. Mitarbeiter müssen wissen, welche Fluchtwege für ihren Arbeitsbereich vorgesehen sind. Die Kennzeichnung sollte so angebracht sein, dass sie aus den relevanten Bereichen erkennbar bleibt und nicht durch Türen, Waren, Maschinen oder andere Gegenstände verdeckt wird.

Auch Feuerlöscher und weitere Brandschutzeinrichtungen müssen auffindbar sein. Geeignete Hinweisschilder helfen Beschäftigten dabei, die Standorte von Feuerlöschern und gegebenenfalls weiteren Löscheinrichtungen schnell zu erkennen. Die Geräte selbst müssen zugänglich bleiben und dürfen nicht durch Lagergut oder Einrichtungsgegenstände verstellt werden. Eine gut sichtbare Kennzeichnung ersetzt jedoch weder die richtige Auswahl der Ausrüstung noch die Unterweisung der Beschäftigten. Mitarbeiter sollten wissen, welche Einrichtungen vorhanden sind, wie sie im Notfall alarmieren und wann ein Löschversuch überhaupt vertretbar ist.

Neben Rettungszeichen spielen Warnzeichen und Verbotszeichen eine wichtige Rolle. Warnzeichen weisen auf mögliche Gefahren hin, beispielsweise elektrische Risiken oder bestimmte Gefahrstoffe. Verbotszeichen können bestimmte Handlungen untersagen, etwa Rauchen in Bereichen, in denen dadurch ein Brand- oder Explosionsrisiko entstehen kann. Gebotszeichen informieren über vorgeschriebene Schutzmaßnahmen. Welche Zeichen erforderlich sind, hängt von den Gefährdungen, der Nutzung der Räume und den geltenden Vorschriften ab. Die Kennzeichnung sollte immer zur konkreten Situation passen und nicht durch eine Vielzahl unnötiger Schilder unübersichtlich werden.

Die Sicherheitskennzeichnung muss verständlich, gut sichtbar und in einem geeigneten Zustand sein. Beschädigte, verblasste oder verdeckte Schilder können ihre Funktion verlieren. Unternehmen sollten deshalb regelmäßig prüfen, ob die Zeichen noch erkennbar sind und ob sie zur tatsächlichen Wegeführung und Ausstattung passen. Bei Umbauten, neuen Maschinen, veränderten Lagerflächen oder einer geänderten Raumnutzung muss überprüft werden, ob Anpassungen erforderlich sind. Auch provisorische Hindernisse dürfen die Sicht auf wichtige Sicherheitszeichen nicht beeinträchtigen.

In bestimmten Bereichen kann eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich sein, damit Fluchtwege und Rettungszeichen bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung weiterhin erkennbar bleiben. Ob und in welchem Umfang solche Einrichtungen notwendig sind, richtet sich nach den baulichen und betrieblichen Anforderungen. Besonders in größeren Gebäuden oder Bereichen mit besonderen Gefährdungen muss die Sicherheitsplanung sorgfältig erfolgen. Eine Kennzeichnung allein genügt nicht, wenn der Fluchtweg im Ernstfall nicht sicher nutzbar ist oder Personen durch Rauch und Dunkelheit die Orientierung verlieren.

Die rechtlichen Grundlagen der Sicherheitskennzeichnung ergeben sich unter anderem aus der Arbeitsstättenverordnung und der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. Für Fluchtwege und Notausgänge ist außerdem die ASR A2.3 relevant; für den betrieblichen Brandschutz spielt die ASR A2.2 eine wichtige Rolle. Arbeitgeber müssen anhand der Gefährdungsbeurteilung prüfen, welche Kennzeichnungen erforderlich sind und ob zusätzliche Maßnahmen notwendig werden. Dabei sind die tatsächlichen Arbeitsbedingungen, die räumlichen Gegebenheiten und die betrieblichen Abläufe zu berücksichtigen.

Eine regelmäßige Brandschutzunterweisung hilft Mitarbeitern, die vorhandenen Sicherheitszeichen richtig zu verstehen. Sie sollten wissen, wo sich Feuerlöscher befinden, wie Fluchtwege verlaufen und welche Sammelplätze vorgesehen sind. Brandschutzhelfer können diese Kenntnisse im Rahmen ihrer Aufgaben unterstützen und dazu beitragen, dass die betrieblichen Abläufe bekannt sind. Besonders bei neuen Beschäftigten oder Veränderungen im Betrieb ist es wichtig, die Orientierung und die Bedeutung der Kennzeichnungen zu erklären.

Brandschutzservice Ost unterstützt Unternehmen in Plauen, im Vogtland und in der umliegenden Region, beispielsweise in Treuen, Reichenbach, Zwickau, Chemnitz, Hof, Gera und Schleiz, mit praxisnahen Brandschutzschulungen. Wir sensibilisieren Ihre Mitarbeiter für die Bedeutung von Sicherheitszeichen und vermitteln, wie sie sich im Brandfall orientieren und richtig verhalten. Eine klare Sicherheitskennzeichnung in Verbindung mit geschulten Beschäftigten und freien Fluchtwegen stärkt die betriebliche Sicherheit und kann im Notfall wertvolle Zeit sparen.

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