DGUV 205-023 · ArbSchG §10 · ASR A2.2
RAUCHENTWICKLUNG
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Bei einem Brand stellen nicht nur Flammen und Hitze eine Gefahr dar. Besonders gefährlich ist die Rauchentwicklung, denn Brandrauch kann sich schnell ausbreiten und Menschen innerhalb kurzer Zeit in Lebensgefahr bringen. Bereits in einer frühen Brandphase können Rauchgase die Sicht erheblich einschränken, die Orientierung erschweren und gesundheitsschädliche Stoffe enthalten. Deshalb müssen Mitarbeiter wissen, wie sie Rauchentwicklung erkennen, welche Gefahren damit verbunden sind und wie sie sich im Ernstfall richtig verhalten. Ein wirksamer betrieblicher Brandschutz berücksichtigt nicht nur die Brandbekämpfung, sondern vor allem den Schutz von Menschen vor Rauch und giftigen Brandgasen.
Bei der Verbrennung unterschiedlicher Materialien entstehen verschiedene Rauchgase und Partikel. Je nach Brandgut können diese unter anderem Kohlenmonoxid, reizende Gase und weitere gesundheitsschädliche Stoffe enthalten. Besonders gefährlich ist Kohlenmonoxid, da es farb- und geruchlos ist und die Sauerstoffversorgung des Körpers beeinträchtigen kann. Brandrauch darf deshalb niemals unterschätzt werden. Auch wenn ein Feuer zunächst klein erscheint oder nur wenig Rauch sichtbar ist, kann sich die Situation rasch verschlechtern. Mitarbeiter sollten Rauchentwicklung nicht eigenständig untersuchen, sondern die vorgesehenen Alarmierungs- und Notfallabläufe einleiten.
Ein weiteres Risiko ist die schnelle Ausbreitung des Rauchs innerhalb eines Gebäudes. Rauch kann sich über Flure, Treppenräume, Schächte und andere Verbindungen ausbreiten und dadurch Fluchtwege unbenutzbar machen. Gleichzeitig nimmt die Sicht ab, sodass Personen Ausgänge, Sicherheitskennzeichnungen oder Hindernisse möglicherweise nicht mehr rechtzeitig erkennen. In größeren Gebäuden, Lagerhallen, Produktionsstätten und Bürokomplexen ist es deshalb wichtig, Flucht- und Rettungswege freizuhalten und die vorgesehenen Alarmierungsmaßnahmen zu kennen. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie weitere technische Brandschutzeinrichtungen müssen entsprechend ihrer vorgesehenen Funktion berücksichtigt und ordnungsgemäß betrieben werden.
Wenn Mitarbeiter Rauch oder einen Brand entdecken, sollten sie unverzüglich die betrieblichen Alarmierungsregeln befolgen. Andere Personen müssen gewarnt und die zuständigen Stellen informiert werden. Bei einem Brand ist die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren, sofern dies nicht bereits zuverlässig erfolgt ist. Beschäftigte sollten das Gebäude über sichere, gekennzeichnete Fluchtwege verlassen und sich zum vorgesehenen Sammelplatz begeben. Aufzüge dürfen bei einem Brand grundsätzlich nicht benutzt werden, sofern es sich nicht um speziell für den betreffenden Einsatz vorgesehene und freigegebene Einrichtungen handelt. Der Aufenthalt in verrauchten Bereichen ist unbedingt zu vermeiden.
Besonders wichtig ist, sich nicht durch Rauch hindurch in vermeintlich sichere Bereiche zu bewegen. Schon wenige Atemzüge können gefährlich sein. Wer Rauch auf einem Fluchtweg bemerkt, sollte einen anderen sicheren Fluchtweg nutzen, sofern dieser vorhanden ist. Ist der Weg versperrt oder besteht unmittelbare Gefahr, muss ein sicherer Bereich aufgesucht und die Feuerwehr über den eigenen Aufenthaltsort informiert werden. Türen zu verrauchten Bereichen sollten möglichst geschlossen bleiben, sofern dies gefahrlos möglich ist. Niemand sollte versuchen, durch stark verrauchte Räume zu gehen oder andere Personen ohne geeignete Schutzausrüstung aus einem gefährlichen Bereich zu retten.
Brandschutzhelfer übernehmen im Rahmen ihrer festgelegten Aufgaben eine wichtige Rolle. Sie können die Alarmierung unterstützen, Beschäftigte auf sichere Fluchtwege hinweisen und bei der geordneten Räumung mitwirken. Dabei dürfen sie sich nicht selbst gefährden. Ein Löschversuch ist nur bei einem überschaubaren Entstehungsbrand vertretbar, wenn keine unvertretbare Gefährdung durch Rauch, Hitze oder andere Einflüsse besteht. Sobald sich Rauch stark ausbreitet oder die Situation unübersichtlich wird, haben Rückzug, Alarmierung und die Sicherheit der Menschen Vorrang. Brandschutzhelfer sind keine Atemschutzgeräteträger und dürfen nicht ohne geeignete Ausbildung und Ausrüstung in verrauchte Bereiche vordringen.
Unternehmen sollten die Gefahren durch Rauchentwicklung bereits in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Dazu gehören geeignete Alarmierungswege, freie Fluchtwege, verständliche Verhaltensregeln und regelmäßige Unterweisungen. Beschäftigte müssen wissen, wie sie einen Brand melden, welche Wege sie benutzen und wo sich der Sammelplatz befindet. Je nach Gebäude und Nutzung können zusätzliche organisatorische oder technische Maßnahmen erforderlich sein. Auch Räumungsübungen können helfen, Schwachstellen in den Abläufen zu erkennen und die Orientierung im Notfall zu verbessern.
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung vermittelt wichtige Kenntnisse über Brandentstehung, Rauchgefahren, Alarmierung und das richtige Verhalten im Brandfall. Die ASR A2.2 und die DGUV Information 205-023 bilden hierfür wichtige fachliche Grundlagen. Brandschutzservice Ost unterstützt Unternehmen in Plauen, im Vogtland und in der umliegenden Region, beispielsweise in Treuen, Reichenbach, Zwickau, Chemnitz, Hof, Gera und Schleiz, mit praxisnahen Brandschutzschulungen. Wir sensibilisieren Ihre Mitarbeiter für die Gefahren von Brandrauch und vermitteln, warum frühes Alarmieren, sichere Fluchtwege und der Eigenschutz im Ernstfall entscheidend sind. Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf den Brandfall vor und stärken Sie die Sicherheit Ihrer Beschäftigten.

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